Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Besonderheiten der Wassersportart Kitesurfen auf dem Schladitzer See hin:
Das aktive Kitesurfen auf dem Schladitzer See ist leider durch Inkrafttreten der sächsischen Schifffahrtsordnung im Jahr 2015 offiziell durch den Freistaat Sachsen verboten worden. Das Verbot wird in § 7 Abs. 3 Satz 1 SächsSchiffVO ausgeführt. Ausnahmen kann die zuständige Wasserbehörde auf dafür ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten. Ein entsprechender Gestattungsantrag ist aktuell ohne Ergebnis weiter in Arbeit. ALL-on-SEA setzt sich deshalb weiterhin für die Bearbeitung des Antrages auf Ausnahmegenehmigung und dementsprechend für das Kitesurfen auf dem Schladitzer See unter Einhaltung gewisser Regeln ein (Registrierungspflicht inkl. Reviereinweisung, Start- und Landebereiche, Lizenzpflicht etc.). ALL-on-SEA ist bereit alle von offizieller Stelle geforderten Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen.
ALL-on-SEA ermöglicht aktuell die Nutzung des „Kitebeaches“ durch registrierte Kitesurfer zum Starten, Landen und Fliegen von Kites, ausdrücklich an Land. Für die Nutzung der abgezäunten Fläche ist eine Registrierung am Wassersportcenter I oder II notwendig. Für die Bereitstellung und Instandhaltung der Fläche ist eine Registrierungspauschale i.H.v. 40€ pro Jahr als Saisonpauschale vorgesehen. Bereits durch die Kommune Rackwitz aufgestellte Schilder, die den Kitesurfbereich ausweisen, signalisieren die Bereitschaft und Unterstützung der Gemeinde Rackwitz, sind aber leider rechtlich unwirksam, solange die Schifffahrtsbehörde keine Ausnahmegenehmigung ausstellt.
ALL-on-SEA macht sich weiterhin für das legale Kitesurfen auf dem Schladiter See stark und wird aktuelle Informationen auf dieser Seite veröffentlichen. Aus den oben genannten Gründen bieten wir keine Kitesurfkurse und keine Kitesurf-Materialvermietung an.
Anfragen zur Situation können gerne per Email an andre.klug@all-on-sea.de gesendet werden.
Auf unserem Kitebeach am Schladitzer See gilt eine Registrierungs- und Kitesurflizenz- Pflicht (mind. VDWS Level 4 oder vergleichbar) für alle selbstständigen Kitesurfer*innen, die den Landbereich nutzen.
Bitte meldet euch zur Registrierung am Wassersportcenter I oder II
Der Grund für diese Registrierungspflicht ist ein Mindestmaß an Sicherheit und Ordnung am Kitebeach garantieren. Zusätzlich wollen wir dem Kitesurfverbot in Sachsen entgegenwirken und aufzeigen, dass eine Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen Sinn macht. Wir weisen erneut darauf hin, dass das aktive Kitesurfen auf dem Wasser offiziell verboten ist und auf eigene Gefahr stattfindet und durch die Wasserschutzpolizei geahndet werden kann.
Preis: 40€ / pro Person (Saisonpauschale)