Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH


Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben.
Bitte lesen Sie sich unsere AGB sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in 
Verbindung


§ 1 – Geltungsbereich / Begriffsbestimmung

1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH (nachfolgend „ALL-on-SEA“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe des zwischen den Parteien (nachfolgend „Parteien“) geschlossenen Vertrages für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings, Schulungen etc.) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.) (nachfolgend „Leistung“).

§ 2 - Vertragsgrundlagen


2.1 
Die Buchung einer Leistung bei der ALL-on-SEA kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Kunde versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln.

2.2 
Gern unterstützen wir Sie bei der Planung ihrer individuellen Veranstaltung. Bitte beachten Sie, dass ab dem 3. Angebot eine Planungspauschale in Höhe von jeweils 295€ inkl. MwSt. pro Anpassung fällig wird. Diese Pauschale entfällt bei Bestätigung und Durchführung ihrer Veranstaltung an unserem Standort.

2.3 
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Leistungsangebots durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahme der Leistung ist schriftlich, d.h. in Text- oder Schriftform (Mail, Fax, Post) zu erklären.

2.4 
Der Kunde erhält nach Eingang der Angebotsannahme eine Buchungsbestätigung, welche unterschrieben zurückgesendet werden muss. Alternativ gilt auch die geleistete Anzahlung als Bestätigung vom Kunden.

2.5 
Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

§ 3 - Zahlungsbedingungen

3.1 
Die Zahlung erfolgt entsprechend Auswahl auf der jeweiligen Buchungsbestätigung. Generell akzeptierte Zahlungsmethoden sind paypal plus, EC, Kreditkarte (Visa, Master), Barzahlung vor Ort, Sofortüberweisung.
Für die Überweisung ist folgendes Konto zu nutzen: 
ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH Sparkasse Leipzig; DE25 8605 5592 1090 0514 21, WELADE8LXXX

3.2 
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Aufforderung zur Zahlung einer Anzahlung. Die Höhe ist folgendermaßen festgelegt:
- Bei der Buchung von Wassersportkursen / Wassersportmaterial / Tickets für den Wasser-Fun-Park / Grillstellen & Wibit Lounge / Unterkünfte & Stellplätze / Klassenfahrten sind 20% Anzahlung zu leisten.
- Bei der Buchung von privaten & Firmen-Veranstaltungen (hierzu zählen die Eventflächen el patio, el mar, Pagode Seeblick und casa azul) und Feriencamp sind 40% Anzahlung fällig.

Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Leistungsdatum fällig, ausgenommen hiervon sind Sonderabsprachen bei Veranstaltungen. Bei diesen gilt die Restzahlung entsprechend Rechnungslegung im Anschluss an die Veranstaltung. Die Rechnung kann erst zum Leistungsdatum erstellt werden, es zählt der gesetzliche MwSt.-Satz zum Leistungsdatum. 
Erfolgt keine Anzahlung, Restzahlung bzw. Gesamtzahlung, ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Sein Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter behält sich eine Nachberechnung vor, sollten noch weitere Angebote der ALL-on-SEA in Anspruch genommen werden bzw. die Anzahl der erschienenen Personen  die im bestätigten Angebot gemeldeten Personen übersteigen.

3.3 
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist die ALL-on-SEA berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird die
All-on-SEA 5,00 € Auslagenersatz verlangen.

§ 4 - Preis- und Leistungsänderungen

4.1 
Die ALL-on-SEA behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis (Leistungspreis) im Falle der Erhöhung der Einkaufspreise, in dem Umfang zu ändern, dass die tatsächlichen Wertsteigerungen verhältnismäßig an den Kunden weiteregegeben werden. Dies gilt insbesondere für Nahrungsmittel, Verbrauchsgüter und sonstige für die Leistungserbringung notwendigen Materialen, auf deren Preisgestaltung die ALL-on-SEA keinen Einfluss hat (Inflationsausgleich). Steigt der Einkaufspreis nachträglich gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ändert sich der Leistungspreis entsprechend. Für den Fall, dass die Einkaufspreise sinken (Deflation), kann die ALL-on-SEA die Preise entsprechend senken.

4.2
Die Möglichkeit der Preisanpassung nach Nr. 1 ist für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB nur anwendbar, wenn die Leistungserbringung der ALL-on-SEA mehr als vier Monate in der Zukunft liegt. Preiserhöhungen vor der benannten Frist sind nicht zulässig. Der Kunde wird von der Preisanpassung schriftlich in Kenntnis gesetzt. 

4.3
Bei Verträgen mit Personen die nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, ist eine Preisanpassung nach Nr. 1 unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage vor dem Leistungstermin zu erklären. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Schulen werden als gewerbliche Kunden und nicht als Verbraucher betrachtet und unterliegen somit auch der Bestimmung. 

4.4 
Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der ALL-on-SEA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.

4.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 5 - Entertainment

5.1 
Künstlerischen Akts/ Darbietungen wie z.B. DJ, Musikgruppen, Entertainer/in, Künstler/in der erotischen Entkleidung etc. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Buchungsstelle.

5.2
Die maximale Dauer einer Veranstaltung ist auf 2:00 Uhr des Folgetages begrenzt.

5.3 
Ab 2:00 Uhr des Folgetages ist das Spielen von Musik auf den Event- und Veranstaltungsflächen komplett zu beenden.

5.4 
Zwischen 22:00 Uhr und 2:00 Uhr ist die Lautstärke der Musik so zu reduzieren, dass im Übernachtungs- und im Caravanbereich maximal ein Beurteilungspegel von 55dB zu vernehmen ist.

5.5 GEMA Pflicht                                                                                                       Der Kunde ist zu einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei der GEMA verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Musikdarbietungen, welche nicht über die Buchungsstellen der ALL-on-SEA gebucht werden, sondern durch den Endkunden selbstorganisiert sind.    
Der Kunde stellt ALL-on-SEA von anfallenden GEMA-Kosten frei.

§ 6 - Änderungen der Teilnehmerzahl

Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behält sich die ALL-on-SEA eine Preisanpassung vor. Der Kunde hat der ALL-on-SEA die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Leistungsdatum mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar. Verminderte Personenzahlen führen nicht zu Preisreduzierungen, erhöhte Gästezahlen bewirken, je nach Leistung (z.B. Catering), eine Erhöhung des Leistungspreises.
Die Stornierungsfrist anderer Leistungsträger (z.B. Beherbergungsunternehmen) bleibt davon unberührt und kann u.U. zu weiteren Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 7 - Gutscheine

Der Kunde kann online oder vor Ort Wertgutscheine kaufen, welche an allen Stationen, die von der ALL-on-SEA Camp &Sport Resort GmbH betrieben werden und sich im CAMP DAVID Sport Resort by ALL-on-SEA befinden, eingelöst werden.
Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss die ALL-on-SEA weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert erstatten.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

§ 8 - Rücktritt vom Vertrag

8.1
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern der Kunde in diesem Fall zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.

8.2 
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
•    bis  2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen oder die Bundesregierung Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleistete Anzahlung laut Reservierungsbestätigung zu 90% zurückerstattet. Die 10% Differenz verbleiben bei ALL-on-SEA für die geleistete Planungsarbeit im Vorfeld

8.3
Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die ALL-on-SEA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

§ 9 - Fristlose Kündigung durch die ALL-on-SEA

9.1
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die ALL-on-SEA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß grob vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die ALL-on-SEA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Firma ALL-on-SEA, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.

9.2
Die ALL-on-SEA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

§ 10 - Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die Leistung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die ALL-on-SEA den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die ALL-on-SEA für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
Eine Epidemie fällt unter die sog. „höhere Gewalt“. Diese muss von behördlicher Seite festgestellt werden.

§ 11 - Gewährleistung/Pflichten der ALL-on-SEA

11.1
Die ALL-on-SEA leistet Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des ihr erteilten Auftrages.

11.2
Treten Mängel in der Leistung auf, so ist die ALL-on-SEA verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung, Abhilfe zu verlangen. Die ALL-on-SEA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die ALL-on-SEA kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11.3
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 12 - Haftung des Veranstalters

12.1
Die ALL-on-SEA haftet für:
•    eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und –Abwicklung
•    die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
•    die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

12.2
Die Teilnahme an Veranstaltungen der ALL-on-SEA erfolgt auf eigene Gefahr. Die ALL-on-SEA haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.

§ 13 - Beschränkung der Haftung

13.1
Die Haftung der ALL-on-SEA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH.

13.2
Die ALL-on-SEA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die ALL-on-SEA dem Kunden gegenüber hierauf berufen.

13.3 
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten / an den Stationen oder im Übernachtungsbereich. Die ALL-on-SEA übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits.

13.4 
Die ALL-on-SEA übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Parkplatzes.

13.5 
Alle Ersatzleistungen verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung.
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
•    bis  2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurückerstattet.

§ 14 - Grillstellen & Eventfläche „Wibit Lounge“

14.1 Buchung 
Mit Bestellung/ Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Grillstelle oder „Wibit Lounge“ ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Grillstellen oder „Wibit Lounge“ werden für einen von ALL-on-SEA festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

14.2 Kaution
Bei der Buchung ist eine Kaution in der Höhe von 50 € zu entrichten. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen/
schadensfreie Rückgabe der Grillstelle oder „Wibit Lounge“ an das Zahlungskonto zurück überwiesen. Dieser Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.

14.3 Termin Verschiebung 
Eine Verschiebung aufgrund von schlechtem Wetter (starker Niederschlag, Sturm,…)  ist
bis zum Vortag 20.00 Uhr möglich. Für die ordnungsgemäße Terminverschiebung ist der „Änderungslink“ in der Buchungsbestätigungs-E-Mail zu benutzen.

14.4 Stornierung 
Eine Stornierung der Grillstellen und Wibit Lounge ist bis 24 h vor dem Mietzeitraum möglich. Für die ordnungsgemäße Stornierung ist der „Stornierungslink“ in der Buchungsbestätigung
s-E-Mail zu benutzen.

Für die Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Grillstelle an.
Bei einer Stornierung unter 24 h vor dem Mietzeitraum, ist der gesamte Betrag der Buchung zu entrichten. 

14.4.1 Grillpaket zum selbergrillen
Eine Stornierung d
es „Grillpaketes zum selbergrillen“ ist bis 3 Tage vor dem Buchungszeitraum kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung des „Grillpaketes zum selbergrillen“ von weniger als 3 Tagen vor dem Buchungszeitraum werden 80% der Gesamtkosten der Buchung fällig.

Für die ordnungsgemäße Stornierung ist der „Stornierungslink“ in der Buchungsbestätigungs-E-Mail zu benutzen.

Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurückerstattet

14.5 Inventar
Der Kunde verpflichtet sich mit Buchung der Grillstelle, diese sorgsam zu behandeln und das von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellte Inventar vollständig und unbeschädigt zurückzulassen.

Wird seitens ALL-on-SEA ein Verlust am Inventar oder eine Beschädigung festgestellt, kann ein Schadensersatz gegen den reservierenden Gast geltend gemacht werden. Sollten Beschädigungen an der Grillstelle sowie am Inventar auftreten, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden. Der Gast verpflichtet sich, ausschließlich die von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellten Mittel zum Beheizen der Grillstelle zu nutzen und keine Fremdstoffe in die Grillstelle zu werfen oder zu schütten. Zum Beheizen der Grillstelle darf ausschließlich Grillholzkohlegenutzt werden. ALL-on-SEA haftet nicht für Schäden durch Glut oder Funkenflug an Personen, Kleidung, Textilien oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen aller Art.

Der Kunde ist verpflichtet die Menge an Holzkohle und Glut den Windbedingungen anzupassen und die Wärme- und Glutquelle auf ein Minimum zu begrenzen. Sollte ein Brand entstehen, ist unverzüglich das Personal zu informieren. Feuerlöscher befinden sind in der Grillbox. Die Nutzung des Feuerlöschers wird mit pauschal 50€ berechnet und von der Kaution abgezogen. Im Notfall ist stets die Feuerwehr zu rufen (112).

§ 15 - Eventflächen „Pagode Seeblick“ & „Casa Azul“

15.1 Buchung
Mit Bestellung/ Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Eventflächen ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Eventflächen werden für einen von ALL-on-SEA festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

15.2 Kaution
Bei der Bestellung/Buchung ist eine Kaution in der Höhe von 100 € zu entrichten. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Eventfläche an das Konto zurück überwiesen. Dieser Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.

15.3 Stornierung
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
•    bis  2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
•    bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA  von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurück erstattet.
Behördliches Verbot für Feuer oder Grillen stellt keinen Stornierungsgrund da.

15.4 Inventar
Der Kunde verpflichtet sich mit Buchung der Eventfläche, diese sorgsam zu behandeln und das von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellte Inventar vollständig und unbeschädigt zurückzulassen. Wird seitens ALL-on-SEA ein Verlust am Inventar oder eine Beschädigung festgestellt, kann ein Schadensersatz gegen den reservierenden Gast geltend gemacht werden. Sollten Beschädigungen an der Eventfläche sowie am Inventar auftreten, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden. 
Der Gast verpflichtet sich, ausschließlich die von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellten Mittel zur Befeuerung der Grill- und Feuerstelle zu nutzen und keine Fremdstoffe in die Grill- und Feuerstelle zu werfen oder zu schütten. 
Das Feuer ist stets in überschaubare Flammenhöhe zu halten. ALL-on-SEA haftet nicht für Schäden durch Glut oder Funkenflug an Personen, Kleidung, Textilien oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen aller Art. 
Sollte ein Brand entstehen, ist unverzüglich das Personal zu informieren. Feuerlöscher befinden sind in Eventfläche. 

15.4
Rückgabe besenrein zum vorher vereinbarten Zeitpunkt

§ 16 - Kitecenter

16.1 Registrierungspflicht / Kitezonen / Ein- und Ausstieg
Die selbstständige Nutzung des Kitebereiches ist nur nach vorheriger Registrierung des Kiters an der Kiteschule der ALL-on-SEA möglich. Der selbstständige Kiter garantiert den Besitz einer VDWS-Kitelizenz Level 4 oder einer vergleichbaren Lizenz und hat diese zum Zeitpunkt der Registrierung vorzulegen. Es ist generell untersagt, sich im Wasser aus dem Kitebereich zu entfernen und andere Abschnitte zum Ein- und Aussteigen zu nutzen als auf den Hinweistafeln festgelegt. Selbstständige Kiter verpflichten sich stets den Nachweis der bereits bezahlten Saison-Nutzungsgebühr (in Form eines farbigen Bandes mit Plombe) sichtbar am Trapez zu tragen. Den Weisungen des Personals von ALL-on-SEA ist Folge zu leisten.

§ 17 - Tauchcenter

17.1 Kursteilnehmer
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, den Tauchsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Der Teilnehmer versichert, dass er nicht wissentlich an einer Krankheit leidet, die das Tauchen mit und ohne Tauchgerät ausschließt. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei einer Änderung seines Gesundheitszustandes zwischen der tauchsportärztlichen Untersuchung und jeglicher Tauchaktivität, dies unverzüglich dem Personal der Tauchschule zu melden. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

17.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung zu den Kursprogrammen der ALL-on-SEA ist so lange unverbindlich, bis eine Anzahlung in Höhe von 20% der Kursgebühr gezahlt wurde und/oder mit dem Unterschreiben des Kurs-Anmeldeformulars die Kursteilnahme verbindlich erklärt wurde.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Nachhinein ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist ebenfalls ausgeschlossen.
Kursteilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören und sich nicht an die Anweisungen des Personals der Tauchschule halten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

17.3 Materialvermietung
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Im Rahmen von Ausbildungen oder anderen Tauchveranstaltungen verwendete private Tauchausrüstung muss den entsprechenden Vorschriften genügen und vom Basispersonal ausdrücklich zugelassen werden. Es erfolgen dadurch keine Preisänderungen. Der ordnungsgemäße Zustand der Vermietausrüstung wird von der ALL-on-SEA und seinen Angestellten regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet die Teilnehmer nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. Der Teilnehmer erkennt an, die gelieferte Mietausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen.

17.4 Gutscheine
Gutscheine werden grundsätzlich nicht ausgezahlt. Gutscheine können beispielsweise für
Tauchkurse oder im Shop gegen Ware eingelöst werden. Sollte aus Gründen der eigenen Flexibilität eine Einlösung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen, kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Dazu ist schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Preisänderungen der einzelnen Kurse und Module führen nicht zur Wertänderung des Gutscheins.

17.5 Kursdauer, Kursteilnahme, Witterung
Die Tauchschule der ALL-on-SEA ist nicht verpflichtet, Teile der Kursgebühr zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind bei Natursportarten nicht immer auszuschließen und unterliegen einzig und allein der Einschätzung des Personals der Tauchschule.

17.6 Anmeldung / Tauchzone / Ein- und Ausstieg
Die selbstständige Nutzung des Tauchbereiches ist nur nach vorheriger Anmeldung des Tauchers an der Tauchschule der ALL-on-SEA möglich. Der selbstständige Taucher muss sich beim Personal der Tauchschule anmelden und seine Zertifizierungen vorlegen. Es ist generell untersagt, den für das Tauchen freigegebenen Bereich zu verlassen und andere Abschnitte zum Ein- und Aussteigen zu nutzen als auf den Hinweistafeln festgelegt. Den Weisungen des Personals der Tauchschule ist Folge zu leisten.

17.7 Versicherung
Kursteilnehmer, Materialmieter sowie selbstständige Taucher verpflichten sich vor Antritt des Kurses bzw. vor Nutzung der Örtlichkeiten, ihre Krankenkasse sowie ihre
Haftpflichtversicherung ggf. Unfallversicherung über die Gefahren des Sports informiert zu haben und eine Bestätigung der Versicherung bekommen zu haben, im Schadensfall die entstandenen Schäden zu übernehmen.

17.8
Solo-Tauchgänge sind aus Sicherheitsgründen generell verboten. Freiwassertauchgänge werden ausschließlich im Buddy-System durchgeführt.

§ 18 - Übernachtungsbereich

18.1 
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer / Stellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

18.2
Das Unternehmen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer / Stellflächen, der Leistung des Unternehmens oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Zimmer / die Stellfläche und/oder für die sonstigen Leistungen des Unternehmens erhöht.

18.3 
Das Unternehmen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung, als Barzahlung in Höhe von 100,00 € / Objekt zu verlangen, welche dann nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurück erstattet wird. Nicht bezahlte, in Anspruch genommene Leistungen darf das Unternehmen von der Kaution abziehen.

18.4
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer / Stellplätze, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer / Stellplätze stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Check-In ist bis 18 Uhr möglich, bei einer späteren Anreise behält sich das Unternehmen vor, einen Spätanreisezuschlag in angemessener Höhe zu verlangen (min. 15,00 €).Grundsätzlich bedarf eine Spätanreise einer rechtzeitigen Anmeldung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:30 Uhr / Stellplätze bis 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Unternehmen aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Unternehmen kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

18.5
Bei der Buchung gelten die veröffentlichen Mietbedingungen vom Übernachtungsbereich 

 

18.6
Das Betreiben eines Stromerzeugers/Notstromaggregates ist in allen Übernachtungsbereichen untersagt.

§ 19 - Ferienlager und Klassenfahrten

19.1
In Ergänzung für die Veranstaltung von Ferienlagern und Klassenfahrten gelten im Wesentlichen die Bedingungen für Übernachtungsleistungen, vgl. § 17.

19.2
ALL-on-SEA behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer vom Ferienlager / der Klassenfahrt nach Abmahnung im Wiederholungsfall auszuschließen, wenn hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Diese sind insbesondere die massive Störung der geplanten Abläufe sowie die Undurchführbarkeit der gebuchten Gruppenbetreuung und/oder Übernachtung. Ferner ist ein wichtiger Grund dann anzunehmen, wenn der Teilnehmer sich selbst oder andere gefährdet, Straftaten begeht, Drogen oder andere verbotene Substanzen konsumiert oder vorsätzlich fremde Sachen (z. B. die Ausstattung der Unterbringung) beschädigt. Eine vorhergehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Teilnehmers so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Leistungsvertrags dringend notwendig ist oder der Teilnehmer selbst die Abmahnung verhindert.
ALL-on-SEA erwartet, dass der Teilnehmer des Ferienlagers oder der Klassenfahrt die geltenden Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert.

19.3
ALL-on-SEA wird in dem Fall unverzüglich für die Rückbeförderung des Teilnehmers sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Kunden zur Last. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Preis für die erbrachten und zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen zu zahlen.

19.4
Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Beanstandungen unverzüglich den Betreuern zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, und kann ALL-on-SEA aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, so kann der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz geltend machen.

§ 20 - RESORTKARTEN

20.1.Vorteile
Im CAMP DAVID Sport Resort by ALL-on-SEA können mit den Resortkarten exklusive Vorteile erlangt werden.
RESORT-CARD - SINGLE
1x Resort-Card + 1x Parkkarte • gültig für einen Erwachsenen,• kostenfreies Parken* (auf den Resort Parkplätzen* P1, P2, P3) • kostenfreie Strandnutzung* • kostenfreier Taucheinstieg • 50% Sofortrabatt auf den Wasser-Fun-Park* • 50% Sofortrabatt auf die Kitregistrierung • 10% Sofortrabatt auf alle Kurse* • 10% Sofortrabatt auf Mietmaterial* • 10% Sofortrabatt auf die Miete der Volleyballfelder* • 10% Sofortrabatt bei jedem Einkauf von Wassersport Equipment (unrabattierte Neuware)

RESORT-CARD - FAMILY
2x Resort-Card + 2x Parkkarte  • gültig für zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (Kinder ab 12 Jahren bekommen eine eigene Resort – Card) • kostenfreies Parken (auf den Resort Parkplätzen* P1, P2, P3) • kostenfreie Strandnutzung* • kostenfreier Taucheinstieg • 50% Sofortrabatt auf den Wasser-Fun-Park* • 50% Sofortrabatt auf die Kitregistrierung • 10% Sofortrabatt auf alle Kurse* • 10% Sofortrabatt auf Mietmaterial* • 10% Sofortrabatt auf die Miete der Volleyballfelder* • 10% Sofortrabatt bei jedem Einkauf von Wassersport Equipment (unrabattierte Neuware)  

RESORT-CARD - PREMIUM
2x Resort-Card + 2x Parkkarte • gültig für zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (Kinder ab 12 Jahren bekommen eine eigene Resort – Card) • kostenfreies Parken* (auf den Resort Parkplätzen* P1, P2, P3) • kostenfreie Strandnutzung* • kostenfreie SUP Nutzung*  • kostenfreie Kanunutzung*  • kostenfreier Taucheinstieg • kostenfreier Schnupperkurs* (1x nach Wahl) • 100% Sofortrabatt auf die Kitregistrierung • 100% Rabatt für den Wasser-Fun-Park* • 20% Sofortrabatt bei jedem Einkauf von Wassersport Equipment (unrabattierte Neuware) • 20% Rabatt auf alle Kurse und Materialmietgebühr* • 10% Rabatt auf Gastronomie im Wassersportcenter I + II und Beachclub • 10% Rabatt auf Übernachtung 

RESORT-CARD – PREMIUM PLUS
1x Resort-Card + 1x Parkkarte • gültig für einen Erwachsenen  • kostenfreies Parken* (auf den Resort Parkplätzen* P1 P2 P3) • kostenfreie Strandnutzung* • kostenfreie Nutzung von Segelbooten, Katamaranen und Windsurfmaterial* • kostenfreie SUP Nutzung* • kostenfreie Kanunutzung* • kostenfreier Taucheinstieg • kostenfreier Schnupperkurs* (1x nach Wahl) • 100% Sofortrabatt auf die Kitregistrierung • 100% Rabatt für den Wasser-Fun-Park* • 20% Sofortrabatt bei jedem Einkauf von Wassersport Equipment (unrabattierte Neuware) • 20% Rabatt auf alle Kurse und Materialmietgebühr* • 10% Rabatt auf Gastronomie im Wassersportcenter I + II und Beachclub • 10% Rabatt auf Übernachtung *nach Verfügbarkeit, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung

20.2. Vertragsschluss

20.2.1
Resortkarteninhaber/in kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Als Kind gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und somit unter 18 Jahre ist.

20.2.2
Beim Erwerb der Resortkarte kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Antragstellers/in und der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH, Wiederitzscher Straße19, 04519 Rackwitz (nachfolgend „ALL-on-SEA“) zustande.

20.2.3
Voraussetzungen für die Nutzung/Aktivierung einer Resortkarte ist die Onlineregistrierung.

20.2.4
Die Resortkarte kostet jährlich:
• RESORT-CARD - SINGLE 89,00 €/Jahr- Rabattstufen: Ab 1. Juli nur 69,- € - Ab 1. August nur 59,- € - Ab 1. September nur 49,- €
• RESORT-CARD - FAMILY 129,00 €/Jahr - Rabattstufen: Ab 1. Juli nur 99,- € - Ab 1. August nur 89,- € - Ab 1. September nur 79,- €
• RESORT-CARD - PREMIUM 499,00 €/Jahr - Rabattstufen: Ab 1. Juli nur 388,- € - Ab 1. August nur 349,- € - Ab 1. September nur 299,- €
• RESORT-CARD - PREMIUM PLUS 999,00 €/Jahr

20.2.5.1 Parkberechtigung
Eine zusätzliche zu den bereits in der jeweiligen Resort-Card enthaltenen Parkberechtigungen für einen PKW kann für einen Aufpreis von 40€ und für ein Motorrad für 20€ pro Parkberechtigung erworben werden. 

20.2.6 Zahlungen
Der Betrag ist direkt bei Antragsstellung zu zahlen.

20.2.7
Die Karte bleibt Eigentum von ALL-on-SEA.

20.2.8
ie Resortkarte ist personalisiert und nicht übertragbar.
Bei der Resort-Card FAMILY und PREMIUM erfolgt eine Ausstellung von zwei Resortkarten + zwei Parkkarten

20.2.9
ALL-on-SEA behält sich zumutbare Änderungen der mit den Resortkarten verbundenen Leistungen und ihrer Nutzungsbedingungen vor, soweit dies aus sachlichen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten) erforderlich wird. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der/die Resortkarteninhaber/in der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sollten sich Änderungen im Leistungsumfang oder der Nutzungsbedingungen ergeben, werden diese rechtzeitig schriftlich unter www.campdavid-sport.de mitgeteilt.

20.2.10
Ein Upgrade zu anderen Resortkarten ist jederzeit möglich. Die Dauer der Gültigkeit der Karte bleibt hiervon unberührt.

20.2.11
Die Produkte, Leistungen, Rabatte und sonstigen Vergünstigungen können nur in der angebotenen Form und zu den jeweils mitgeteilten Bedingungen und Konditionen sowie zeitlichen oder mengenmäßigen Beschränkungen erworben werden. Prämien, Preis etc. sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht als Geldwert ausbezahlt.

20.2.12
Die mit der Resortkarte gewährten Vorteile und Leistungen werden ausschließlich Endverbrauchern zur Nutzung für private Zwecke gewährt.

20.2.13 Mit dem Erwerb der Resort-Card des Antrages erkennt der/die Antragsteller/in die vorliegenden Nutzungsbedingungen an.

20.3. Geltungsbereich 

20.3.1
Die Resort-Card sowie die jeweils gewährten Rabatte gelten ausschließlich in der Schladitzer Bucht im CAMP DAVID Sport Resort by ALL-on-SEA.

20.3.2
ie zugehörige Parkberechtigung gilt ausschließlich für die für diese Parkkarte ausgewiesenen Parkflächen. Die Parkkarte muss sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden.

20.3.3
Ab der Inbetriebnahme einer kameraüberwachten Zufahrt ist auf der jeweiligen Parkfläche ausschließlich das registrierte Kennzeichen gültig. Zusätzliche Parkberechtigungen können käuflich erworben werden.

20.4. Weiterveräußerungsverbot/Missbrauch/Verlust

20.4.1
Die mit der Resortkarte erworbenen Waren und Dienstleistungen dürfen nicht im geschäftlichen Verkehr weiterveräußert werden. Eine Weitergabe der mit der Resortkarte erworbenen Waren an gewerbliche Wiederverkäufer, gleich ob durch Verkauf, Tausch oder unentgeltlich, ist untersagt. Bei einem Verstoß haftet der/die Resortkarteninhaber/in für jeden Schaden, der der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH daraus entsteht.

20.4.2
Eine Vervielfältigung der Resortkarte oder eine missbräuchliche Verwendung ist unzulässig.

20.4.3
ALL-on-SEA haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl der Resortkarte und/oder Parkkarte. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der Resortkarte und/oder Parkkarte ist dies sofort ALL-on-SEA schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Ersatz des unter Ziffer 2.4 genannten Betrages besteht nicht.

20.4.4
Bei Verlust oder Beschädigung der Resortkarte und/oder der Parkkarte, wird diese gesperrt. Auf Verlangen und gegen Zahlung einer Pauschalgebühr in Höhe von 15,00 € wird eine neue Resortkarte und/oder Parkkarte ausgestellt.

20.4.5
Im Falle des Missbrauches der Resortkarte oder aus anderen wichtigen Gründen kann ALL-on-SEA die Resortkarte sperren und die Herausgabe Resortkarte und/oder der Parkkarte verlangen. Eine weitere Verwendung der Karte ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

20.5. Laufzeit/Verlängerung/Kündigung

20.5.1
Die Resortkarte hat eine Gültigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres ab Ausstellung.

20.5.2
Es gelten folgende Kündigungsfristen, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot selbst nichts Abweichendes ergibt: Der Bezugszeitraum bei Kartenerwerb beträgt, außer für unterjährige Käufe, ein Jahr und verlängert sich mangels textförmiger Kündigung gegenüber ALL-on-SEA mit Zugang spätestens einen Monat vor Ende des Bezugszeitraums um ein weiteres Jahr.

20.5.3
Bei Verlängerung des Kartenabonnements wird dem Kunden für das darauffolgende Kalenderjahr eine neue Resortkarte und eine neue Parkkarte zugesendet. 

20.5.4
Die Kundenbeziehung mit ALL-on-SEA kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Ein Anspruch auf Ersatz des Beitrages hat der/die Resortkarteninhaber/in in diesem Fall nicht zu, auch nicht anteilig.

20.5.5
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 21 – Mitwirkungspflicht/Schäden durch Kunden und Gäste

21.1
Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an die ALL-on-SEA weiterzuleiten.
21.2 
Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.

21.3
Der Kunde hat alle über ihn angemeldeten Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen, insbesondere § 10, §10.2, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen.

21.4
Für entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden/Gasts an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der ALL-on-SEA oder an Gegenständen/ Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, haftet der Kunde/Gast für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.

§ 22 - Versicherung

Die Kunden/Gäste der ALL-on-SEA sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen vor allem bei Klassenfahrten, Kinderferienlagern sowie Auslandsaufenthalten ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung. Für spezielle Leistungen können auch Versicherungen mit Sonderpaket bei der Versicherung gebucht werden (bspw. Corona-Schutzpaket). 
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis maximal 30 Tage vor Anreise abgeschlossen werden. Die Bedingungen der Versicherung sind hierbei natürlich zu beachten.
 

§ 23 - Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der ALL-on-SEA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

§ 24 - Urheberrecht
Eventuelle Schulungsunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht.
Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der ALL-on-SEA. Gleiches gilt für Schulungsinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 25 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

25.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
25.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr die Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz.

25.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

25.4 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

25.5
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten in diesen Bestimmungen der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet, die weibliche und andere Formen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Stand: April 2023