Ob mit dem Wohnmobil, dem Caravan oder einem Zelt, in der Schladitzer Bucht erleben Sie die Natur pur. Der kurze Weg zum See, die Gastronomie und die vielen Land- & Wassersportangebote lassen den Aufenthalt zu einem entspannten Kurztrip oder Familienurlaub werden.
Euer ALL-on-SEA Team
Saisonzeiten:
Saison A: Januar, Februar, März, April, November, Dezember**
Saison B: Mai, September, Oktober **
Saison C: Juni, Juli, August, Feiertage & Ferien
**Feiertage, Brückentage, Pfingstwochenende & Ferien ausgenommen
Inklusivleistungen:
Sanitär im Übernachtungsbereich, 1 Parkplatz außerhalb vom Stellplatz, Strandnutzung, Entsorgung, x WLAN-Zugang
Anmerkung: zu Himmelfahrt vom 26.-29.05.22 sowie am Pfingstwochenende vom 03.-06.06.22 gilt eine Mindestübernachtung von 3 Nächten
Montag bis Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag und Samstag: 9:00 - 19:00 Uhr
Sonntag: 9:00 - 18:00 Uhr
Himmelfahrt (25.- 29.5.) und Pfingsten (3.-6.6.) 9:00 - 19:00 Uhr
Check out Camping & Caravan: bis 12.00 Uhr
Check out Festobjekte: bis 10.30 Uhr
Late Check out nach Anmeldung möglich.
• Stellplätze auf fest geschottertem Untergrund, maximal 6 x 6 m groß (für Zelte oder Vorzelte am Platz nicht geeignet)
• Auto muss auf dem Parkplatz abgestellt werden und kann nicht am Wohnanhänger stehen
• 50 € KAUTION BAR KREDITKARTE NOTWENDIG (Kartenzahlung nicht möglich)
• Alle Plätze mit Strom möglich
• Anschlüsse Schuko oder CEE –> Adapter notwendig (an der Rezeption zum Kauf erhältlich)
• Sanitäranlage im nahegelegenem Beachclub (Duschmarken im Beachclub für 1 € pro Stück erhältlich)
• Platzwünsche können bei der Buchung angegeben werden, sind aber nicht bindend
• Preise pro Person und pro Stellplatz
• In Saison C (Juni, Juli, August) – Mindestaufenthalt von 2 Nächten
Frage | Antwort |
Wie sind die Preise und wo kann ich reservieren? | Unsere Preisliste finden Sie in der jeweiligen Rubrik (Ferienhaus, Tenthouse, Camping). Die Reservierung nehmen Sie bitte online über unser Buchungsportal vor. Zeltplätze können Sie gern per E-Mail anfragen. |
Sind Hunde erlaubt? | Beim Camping sind Hunde erlaubt. In den Tenthouses und Mobilheimen nicht. Bei den fünf Ferienhäusern, gibt es zwei mit der Möglichkeit, Haustiere mitzubringen. |
Wann gibt es Frühstück? | Täglich von 8:00 – 10:00 Uhr in unserem Restaurant LEVANTE als Frühtstücksplatte oder alternativ können Sie auch Brötchen bestellen. Anmeldung kann bei Check-In erfolgen. |
Darf ich im Übernachtungsbereich grillen? | Für die Übernachtungsgäste stehen zwei Grillstellen im Übernachtungsbereich zur freien Verfügung. Gerne können Sie auch eine Grillstelle am See für 5,00 € p.P. reservieren (inkl. Holzkohle, Grillanzünder). Eigene Grills sind außerhalb von Waldbrandstufen erlaubt, insofern keine Rückstände und Beschädigungen auf Wiese etc. zurück bleiben. Die Entsorgung muss vom Gast erfolgen. |
Ist eine Küche im Ferienhaus / Mobilheim/ Tenthouse? | Es gibt eine kleine Küchenzeile mit Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Geschirr und Besteck, 2-Felder-Induktionskochplatte und Mikrowelle. Zum Abwaschen steht allen Gästen ein separater Raum mit Spülmöglichkeit zur Verfügung. In den Mobilheimen gibt es eine richtige Küchenzeile. In den Tenthouses ist keine Küche vorhanden. |
Gibt es Strom? | In den Objekten und für die Caravans ist Strom vorhanden. Auf dem Zeltplatz ist kein Stromanschluss möglich. Auch nicht mit Verlängerungskabel. |
Ist ein Parkplatz inklusive? | Es stehen Ihnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Pro Ferienhaus / Mobilheim / Familytenthouse / Stellplatz ist ein Parkplatz im Preis inklusive, für das Grouptenthouse je zwei. Zusätzliche Stellplätze kosten 3,00 € / Nacht. Die Parkplätze befinden sich außerhalb vom Übernachtungsbereich. |
Darf ich bis zum Haus fahren? | Zum Be- und Entladen dürfen Sie zum Objekt fahren, anschließend muss das Fahrzeug direkt auf den Parkplatz für Übernachtungsgäste abgestellt werden. |
Kann ich bei Ihnen unsere Camping-Toilette entsorgen? | Angemeldeten Caravangästen steht eine kostenlose Entsorgungsstelle für WC und Grauwasser zur Verfügung. |
Sind Handtücher vorhanden? | Lediglich in den Ferienhäusern / Mobilheimen ist ein Handtuch pro Person vorhanden. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern Handtücher gegen einen Aufpreis zur Verfügung. |
Sind in den Objekten Decken vorhanden? | In den Ferienhäusern / Mobilheimen sowie Familytenthouses sind Decken vorrätig, für die Übernachtung im Grouptenthouse bringen Sie sich bitte einen Schlafsack mit. Gegen einen Aufpreis stellen wir Ihnen auf Anfrage auch zusätzlich eine Decke zur Verfügung. |
Mietbedingungen (Stand 12.2021)
Geltungsbereich, Voraussetzungen:
Diese Mietbedingungen gelten für alle Unterkünfte des Sport Resorts, Schladitzer Bucht, Haynaer Str.1, Postanschrift ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH, Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz. Als Hauptmieter werden ausschließlich Personen im Alter von mindestens 18 Jahren akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis die Übernachtungen nutzen. Bei Personen im Alter von 14-18 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Diese verantwortliche Person übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Mietbedingungen und die in der Hausordnung gestellten Forderungen.
1. Verhalten im Sport Resort
Der Zutritt zum Übernachtungsbereich im Sport Resort ist nur nach Anmeldung gestattet. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind saisonal bedingt vom 01.05. bis zum 31.10. täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Betreiber oder der für ihn tätige Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die jeweiligen Personalausweisnummern der Übernachtungsgäste in Augenschein zu nehmen und für verwaltungsinterne Zwecke abzulichten. Gegebenenfalls kann die Aufnahme von Personen verweigert oder Sie können des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Sport Resort oder im Interesse der Übernachtungsgäste erforderlich erscheint. Den Anweisungen des Platzwartes müssen im Interesse der allgemeinen Ordnung und Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden. Für sportliche Aktivitäten wie Ballspiele o. ä. stehen gesonderte Flächen zur Verfügung. Bitte benutzen Sie nur diese. Fackeln, offene Feuer sind auf dem gesamten Resort aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Das Grillen mit einem eigenen Grill ist nur in ausreichender Entfernung zu brennbarem Material gestattet und darf nur mit Grill- oder Holzkohle durchgeführt werden. Die Verwendung eines Elektrogrills ist möglich. Bei einem Verbot durch eine angeordnete Waldbrandstufe ist Grillen untersagt.
2. An- und Abreise
Melden Sie sich bitte bei Anreise an unserer Rezeption an und füllen Sie dort einen Meldeschein aus. Nach der Anmeldung erhält jeder Campinggast eine Nummer, welche bitte äußerlich sichtbar am Zelt bzw. dem Wohnwagen /-mobil angebracht wird und zur Abreise in der Rezeption wieder abgegeben wird. Check-In ist von 14:00-18:00 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird ein Spätzuschlag in Höhe vom jeweiligen Tagespreis erhoben. Am Abreisetag erfolgt der Check-Out der Festobjekte in der Rezeption bis 10:30 Uhr. Im Campingbereich ist der Check-Out bis 12:00 Uhr möglich. Bei einer späteren Abreise berechnen wir einen weiteren Tag. Aufenthaltsverlängerungen sind bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Rezeption vorzunehmen. Über diese entscheidet der zuständige Mitarbeiter.
3. Ruhezeiten
Platzruhe ist täglich von 12:00 – 13:00 Uhr und von 22:00 – 08:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge das Sport Resort befahren; ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge. Radios, Fernseher, Musikanlagen o.ä. sind auf Zimmer- /Zeltlautstärke zu stellen, die Nutzung der Grillstellen ist in dieser Zeit nicht gestattet. Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation für Camper ist zwischen 22:00 – 8:00 Uhr untersagt. Grundsätzlich stehen an der gesamten Schladitzer Bucht mehrere Flächen für Feierlichkeiten zur Verfügung, welche Sie in der Rezeption oder im Vorab reservieren und buchen können.
2. An- und Abreise
Melden Sie sich bitte bei Anreise an unserer Rezeption an und füllen Sie dort einen Meldeschein aus. Nach der Anmeldung erhält jeder Campinggast eine Nummer, welche bitte äußerlich sichtbar am Zelt bzw. dem Wohnwagen /-mobil angebracht wird und zur Abreise in der Rezeption wieder abgegeben wird. Check-In ist von 14:00-18:00 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird ein Spätzuschlag in Höhe vom jeweiligen Tagespreis erhoben. Am Abreisetag erfolgt der Check-Out der Festobjekte in der Rezeption bis 10:30 Uhr. Im Campingbereich ist der Check-Out bis 12:00 Uhr möglich. Bei einer späteren Abreise berechnen wir einen weiteren Tag. Aufenthaltsverlängerungen sind bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Rezeption vorzunehmen. Über diese entscheidet der zuständige Mitarbeiter.
3. Ruhezeiten
Platzruhe ist täglich von 12:00 – 13:00 Uhr und von 22:00 – 08:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge das Sport Resort befahren; ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge. Radios, Fernseher, Musikanlagen o.ä. sind auf Zimmer- /Zeltlautstärke zu stellen, die Nutzung der Grillstellen ist in dieser Zeit nicht gestattet. Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation für Camper ist zwischen 22:00 – 8:00 Uhr untersagt. Grundsätzlich stehen an der gesamten Schladitzer Bucht mehrere Flächen für Feierlichkeiten zur Verfügung, welche Sie in der Rezeption oder im Vorab reservieren und buchen können.
Der Beherbergungsbereich im Sport Resort ist nicht für Feiern jeglicher Art vorgesehen. Bei Verstoß gegen die Ruhezeiten, kann der Vermieter den Gast sofort des Resorts verweisen. Eventuelle Beschwerden und daraus resultierende Mietminderungen anderer Gäste übernimmt der Gast, dessen Namen auch auf der Reservierungsbestätigung steht.
4. Fahrzeugverkehr
Auf dem Sport Resort gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung! Grundsätzlich ist das Befahren des Beherbergungsbereiches aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Bei genehmigten Ausnahmen zum Be- und Entladen (z.B. bei An- und Abreise) ist das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art auf den hierfür vorgesehenen Wegen in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist untersagt! 22 Uhr wird die Schranke / Tor zum Übernachtungsbereich geschlossen, im Anschluss stehen Ihnen die öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.
5. Parkplätze für Tages- und Übernachtungsgäste
Parken Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf dem Ihnen vom Platzwart zugewiesenen Parkplatz und legen Sie die Parkkarte sichtbar hinter die Frontscheibe ihres Fahrzeugs. Sollten Sie Ihr Fahrzeug auf einem fremden Stellplatz parken, wird ohne Vorwarnung eine Stellplatzgebühr berechnet. Im Mietpreis vom Ferienhaus, Mobilheim, Familytenthouse, Zelt- und Caravanstellplatz ist ein Parkplatz inbegriffen, im Grouptenthouse zwei Parkplätze. Jeder weitere Parkplatz ist gebührenpflichtig.
6. Ferienhaus-, Mobilheim und Tenthousenutzung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Mietobjekte. Sollten die gemieteten Objekte nicht verfügbar sein, z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Feuer- oder Wasserschäden, ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Die Ferienhäuser, Mobilheime inkl. Garten (Einrichtungsgegenstände) sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel an den Häusern und der mitvermieteten Gegenstände hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Für Wertgegenstände und Schmuckstücke, die mitgebracht werden, können wir leider keine Haftung übernehmen. Ebenso wird keine Haftung für abgestellte Fahrräder etc. übernommen. Wir empfehlen diese zu verschließen. Aus Hygienegründen sind das Halten von Tieren und das Rauchen in den Objekten und Sanitärgebäuden nicht gestattet. Wir bitten Sie außerdem, bei entsprechenden Wetterbedingungen, insbesondere Regen, die Straßenschuhe in den Objekten auszuziehen. Bei Ihrer Abreise übergeben Sie bitte das Mietobjekt besenrein, der Kühlschrank ist zu leeren und das Geschirr, sofern im Objekt welches existiert, ist bitte im sauberen Zustand in die Schränke zu räumen. Ansonsten erlauben wir uns, einen Teil der Kaution einzubehalten. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Asche u.ä. dürfen nicht in Toiletten oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Im Übrigen ist die Lagerung leicht entzündbarer oder gesundheitsgefährdender Stoffe, wie Treib- oder Explosivstoffe u.ä., innerhalb und außerhalb der Mieträume ausnahmslos untersagt. Der Stromverbrauch im Mobilheim wird zwischen dem 01.10. - 31.05. bei Schlüsselübergabe abgelesen und mit 0,35 € / kWh bei Check-Out in Rechnung gestellt. Holzpellets für die Ferienhäuser Kopakabania werden mit 5,00 € / Sack in Rechnung gestellt. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur die angebotenen Holzpellets genutzt werden.
7. Zelt- und Caravanstellplatznutzung
Für das Aufstellen von Wohnmobilen und –wagen sowie Zelten, folgen Sie bitte den Anweisungen des zuständigen Mitarbeiters. Eine entgeltliche Weitergabe des Standplatzes bzw. Zeltes an andere Personen ist nicht gestattet. Platzänderungen bleiben vorbehalten. Die Anlagen und Einrichtungen des Sport Resorts sind pfleglich zu behandeln. Das Abreißen, Ausästen und Absägen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Befestigungsmaterialien, wie Gehwegplatten u.ä. Gegenstände dürfen nicht aus dem Erdreich herausragen. Um Leitungen im Erdreich nicht zu beschädigen, dürfen keine Gegenstände in den Boden eingeschlagen werden. Der Stellplatz ist vom Übernachtungsgast vor seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Säuberung und Wiederherstellung des Stellplatzes auf Kosten des Gastes zu veranlassen.
8. Stromzufuhr
Für Wohnwagen /-mobile ist Nutzung von Strom gegen eine Pauschale möglich. Hierfür sind nur die zugewiesenen Anschlüsse zu verwenden. Anschlüsse, die wiederholt einen Kurz- oder Erdschluss hervorrufen, werden von der Stromzufuhr getrennt, bis die Anlage des Campinggastes von einem konzessionierten Meisterbetrieb überprüft und instandgesetzt wurde. Jeder Campinggast haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und Zustand der von ihm betriebenen elektronischen Anlagen. Dies gilt für alle elektrischen Geräte, die an den Verteilerkästen angeschlossen werden. Eine Haftung für Stromausfälle wird seitens des Betreibers nicht übernommen
.
9. Haustiere / Tierhaltung
Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung des Betreibers auf dem Campgelände erlaubt, in den Objekten sind sie aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Sport Resorts frei laufen zu lassen, sie sind immer an der Leine zu führen. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Betreiber verlangen, dass dieses Tier vom Sport Resort gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann aus diesem Grund nicht gemindert werden. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Achten Sie auf die Ausschilderungen im gesamten Gelände.
10. Besucher
Besucher sind jederzeit willkommen. Der angemeldete Übernachtungsgast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser das Resort (sofern keine Übernachtung angemeldet wurde) bis spätestens 22 Uhr unaufgefordert verlässt. Besucher und Übernachtungsgäste zahlen nach dem Tarifverzeichnis die für das Sport Resort festgesetzten Benutzungsentgelte.
11. Sanitärgebäudenutzung
Für Gäste der Zelt- und Caravanstellplätze und deren Besucher stehen ausgewiesene Sanitärgebäude zur Verfügung. Auf die Ausschilderung „Herren“ und „Damen“ ist zu achten. Kindern unter 5 Jahren ist der Zutritt zum Sanitärgebäude nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen gestattet. Alle Benutzer der Sanitäranlagen haben auf Sauberkeit zu achten, Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bitte beachten Sie auch, dass das Rauchen in den Sanitärgebäuden untersagt ist.
12. Müllentsorgung
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Sport Resorts. Alle nicht am Standort entstandenen Abfälle dürfen hier auch nicht entsorgt werden. Ebenfalls nicht auf dem Terrain des Sport Resorts entsorgt werden dürfen Sperrmüll oder Hausrat, wie z.B. Planen, alte Vorzelte. Campingmöbel, Matratzen, Kühlschränke und andere Elektrogeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen sowie ein Platzverbot zu erteilen. In dem dafür ausgewiesenen Bereich stehen für die Entsorgung von Hausmüll, Papier/Pappe, Flaschen/Glas sowie Verkaufsverpackungen aus Kunst-/Verbundstoff Container zur Verfügung.
13. Brandschutz
Jeder Gast ist verpflichtet, mindestens eine Haftpflicht- und Feuerversicherung für sein Eigentum abzuschließen und auf Verlangen der Platzleitung vorzuweisen. Für Unfälle, Verletzungen und abhanden gekommenes Eigentum wird keine Haftung übernommen. Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich Flüssiggases, Elektroenergie und der benutzten Geräte sind einzuhalten. Offenes Feuer jeglicher Art ist nicht gestattet. Erlaubt ist das beaufsichtigte Benutzen von eigenen Grills, außer bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4.
14. Sonstiges
Das Betreten des Sport Resorts erfolgt stets auf eigene Gefahr. Für Frischwasser und Entsorgung von WC / Grauwasser ist die vorgesehene Station am Eingangsbereich zu nutzen. Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden, z.B. fürs Rasensprengen oder zum Spielen der Kinder. Abwasser ist in die dafür vorgesehenen Abflüsse zu entsorgen. Keinesfalls darf das Abwasser auf Rasenflächen oder in den See entsorgt werden! Bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Beschädigungen jeglicher Art sind dem Betreiber unverzüglich zu melden und von den Verursachern zu ersetzen. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder zu belehren und auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von diesen Geräten fernzuhalten. Bei schlechter Witterung überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis-oder schneefrei gehalten werden. Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung eine fristlose Kündigung auszusprechen. Mit dem Bezug Ihres Objektes oder Stellplatzes erklären Sie sich mit der Platzordnung und der Preisliste einverstanden.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt! Ihr Team vom CAMP DAVID Sport Resort by ALL-on-SEA
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben.
Bitte lesen Sie sich unsere AGB sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
§ 1 – Geltungsbereich / Begriffsbestimmung
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH (nachfolgend „ALL-on-SEA“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe des zwischen den Parteien (nachfolgend „Parteien“) geschlossenen Vertrages für die Teilnahme an allen Maßnahmen (beispielsweise Trainings, Schulungen etc.) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.) (nachfolgend „Leistung“).
§ 2 - Vertragsgrundlagen
2.1
Die Buchung einer Leistung bei der ALL-on-SEA kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Kunde versichert hierbei, sowohl im eigenen Namen wie auch im Namen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer zu handeln.
2.2
ALL-on-SEA behält sich vor, ab dem 3. Angebot eine Aufwandsentschädigung von 25,- € netto zu berechnen. Dieser kann auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn das Angebot nicht angenommen wird. Im Falle einer Annahme des Angebots wird der fällige Betrag mit den gebuchten Leistungen verrechnet.
2.3
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Leistungsangebots durch den Kunden zustande. Die Angebotsannahme der Leistung ist schriftlich, d.h. in Text- oder Schriftform (Mail, Fax, Post) zu erklären.
2.4
Der Kunde erhält nach Eingang der Angebotsannahme eine Buchungsbestätigung, welche unterschrieben zurückgesendet werden muss. Alternativ gilt auch die geleistete Anzahlung als Bestätigung vom Kunden.
2.5
Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.
§ 3 - Zahlungsbedingungen
3.1
Die Zahlung erfolgt entsprechend Auswahl auf der jeweiligen Buchungsbestätigung. Generell akzeptierte Zahlungsmethoden sind paypal plus, EC, Kreditkarte (Visa, Master), Barzahlung vor Ort, Sofortüberweisung.
Für die Überweisung ist folgendes Konto zu nutzen:
ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH Sparkasse Leipzig; DE25 8605 5592 1090 0514 21, WELADE8LXXX
3.2
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Aufforderung zur Zahlung einer Anzahlung. Die Höhe ist folgendermaßen festgelegt:
- Bei der Buchung von Wassersportkursen / Wassersportmaterial / Tickets für den Wasser-Fun-Park / Grillstellen & Wibit Lounge / Unterkünfte & Stellplätze / Klassenfahrten sind 20% Anzahlung zu leisten.
- Bei der Buchung von privaten & Firmen-Veranstaltungen (hierzu zählen die Eventflächen el patio, el mar, Pagode Seeblick und casa azul) und Feriencamp sind 40% Anzahlung fällig.
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Leistungsdatum fällig, ausgenommen hiervon sind Sonderabsprachen bei Veranstaltungen. Bei diesen gilt die Restzahlung entsprechend Rechnungslegung im Anschluss an die Veranstaltung. Die Rechnung kann erst zum Leistungsdatum erstellt werden, es zählt der gesetzliche MwSt.-Satz zum Leistungsdatum.
Erfolgt keine Anzahlung, Restzahlung bzw. Gesamtzahlung, ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Vertrag zu erfüllen. Sein Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter behält sich eine Nachberechnung vor, sollten noch weitere Angebote der ALL-on-SEA in Anspruch genommen werden bzw. die Anzahl der erschienenen Personen die im bestätigten Angebot gemeldeten Personen übersteigen.
3.3
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist die ALL-on-SEA berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird die All-on-SEA 5,00 € Auslagenersatz verlangen.
§ 4 - Preis- und Leistungsänderungen
4.1
Die ALL-on-SEA behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis (Leistungspreis) im Falle der Erhöhung der Einkaufspreise, in dem Umfang zu ändern, dass die tatsächlichen Wertsteigerungen verhältnismäßig an den Kunden weiteregegeben werden. Dies gilt insbesondere für Nahrungsmittel, Verbrauchsgüter und sonstige für die Leistungserbringung notwendigen Materialen, auf deren Preisgestaltung die ALL-on-SEA keinen Einfluss hat (Inflationsausgleich). Steigt der Einkaufspreis nachträglich gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ändert sich der Leistungspreis entsprechend. Für den Fall, dass die Einkaufspreise sinken (Deflation), kann die ALL-on-SEA die Preise entsprechend senken.
4.2
Die Möglichkeit der Preisanpassung nach Nr. 1 ist für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB nur anwendbar, wenn die Leistungserbringung der ALL-on-SEA mehr als vier Monate in der Zukunft liegt. Preiserhöhungen vor der benannten Frist sind nicht zulässig. Der Kunde wird von der Preisanpassung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
4.3
Bei Verträgen mit Personen die nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, ist eine Preisanpassung nach Nr. 1 unverzüglich spätestens jedoch 21 Tage vor dem Leistungstermin zu erklären. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
4.4
Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der ALL-on-SEA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
4.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
§ 5 - Entertainment
5.1
Künstlerischen Akts/ Darbietungen wie z.B. DJ, Musikgruppen, Entertainer/in, Künstler/in der erotischen Entkleidung etc. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Buchungsstelle.
5.2
Die maximale Dauer einer Veranstaltung ist auf 2:00 Uhr des Folgetages begrenzt.
5.3
Ab 2:00 Uhr des Folgetages ist das Spielen von Musik auf den Event- und Veranstaltungsflächen komplett zu beenden.
5.4
Zwischen 22:00 Uhr und 2:00 Uhr ist die Lautstärke der Musik so zu reduzieren, dass im Übernachtungs- und im Caravanbereich maximal ein Beurteilungspegel von 55dB zu vernehmen ist.
5.5 GEMA Pflicht Der Kunde ist zu einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei der GEMA verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Musikdarbietungen, welche nicht über die Buchungsstellen der ALL-on-SEA gebucht werden, sondern durch den Endkunden selbstorganisiert sind.
Der Kunde stellt ALL-on-SEA von anfallenden GEMA-Kosten frei.
§ 6 - Änderungen der Teilnehmerzahl
Im Falle der Verminderung oder Erhöhung von Teilnehmerzahlen behält sich die ALL-on-SEA eine Preisanpassung vor. Der Kunde hat der ALL-on-SEA die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Leistungsdatum mitzuteilen. Die bis dahin gemeldete Teilnehmerzahl bleibt zahlbar und stellt die Grundlage für den Gesamtpreis bzw. der Restzahlung dar. Verminderte Personenzahlen führen nicht zu Preisreduzierungen, erhöhte Gästezahlen bewirken, je nach Leistung (z.B. Catering), eine Erhöhung des Leistungspreises.
Die Stornierungsfrist anderer Leistungsträger (z.B. Beherbergungsunternehmen) bleibt davon unberührt und kann u.U. zu weiteren Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 7 – Gutscheine
Der Kunde kann online oder vor Ort Wertgutscheine kaufen, welche an allen Stationen, die von der ALL-on-SEA Camp &Sport Resort GmbH betrieben werden und sich im CAMP DAVID Sport Resort by ALL-on-SEA befinden, eingelöst werden.
Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss die ALL-on-SEA weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert erstatten.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
§ 8 - Rücktritt vom Vertrag
8.1
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern der Kunde in diesem Fall zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.
8.2
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
• bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen oder die Bundesregierung Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleistete Anzahlung laut Reservierungsbestätigung zu 90% zurückerstattet. Die 10% Differenz verbleiben bei ALL-on-SEA für die geleistete Planungsarbeit im Vorfeld.8.3
Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die ALL-on-SEA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 9 - Fristlose Kündigung durch die ALL-on-SEA
9.1
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die ALL-on-SEA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß grob vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die ALL-on-SEA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Firma ALL-on-SEA, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
9.2
Die ALL-on-SEA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
§ 10 - Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Leistung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die ALL-on-SEA den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die ALL-on-SEA für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
Eine Epidemie fällt unter die sog. „höhere Gewalt“. Diese muss von behördlicher Seite festgestellt werden.
§ 11 – Gewährleistung/Pflichten der ALL-on-SEA
11.1
Die ALL-on-SEA leistet Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des ihr erteilten Auftrages.
11.2
Treten Mängel in der Leistung auf, so ist die ALL-on-SEA verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren auf die Leistungsträger zur Mängelbeseitigung hinzuwirken. Der Kunde ist verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung, Abhilfe zu verlangen. Die ALL-on-SEA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die ALL-on-SEA kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11.3
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
§ 12 - Haftung des Veranstalters
12.1
Die ALL-on-SEA haftet für:
• eine gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und –abwicklung
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
12.2
Die Teilnahme an Veranstaltungen der ALL-on-SEA erfolgt auf eigene Gefahr. Die ALL-on-SEA haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrerseits.
§ 13 - Beschränkung der Haftung
13.1
Die Haftung der ALL-on-SEA für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH.
13.2
Die ALL-on-SEA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die ALL-on-SEA dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
13.3
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf den Booten / an den Stationen oder im Übernachtungsbereich. Die ALL-on-SEA übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrerseits.
13.4
Die ALL-on-SEA übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Parkplatzes.
13.5
Alle Ersatzleistungen verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung.
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
• bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurück erstattet.
§ 14 - Grillstellen & Eventfläche „Wibit Lounge“
14.1 Buchung
Mit Bestellung/ Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Grillstelle ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Grillstellen werden für einen von ALL-on-SEA festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
14.2 Kaution
Bei der Bestellung/Buchung ist eine Kaution in der Höhe von 50 € zu entrichten. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Grillstelle an das Konto zurück überwiesen. Dieser Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
14.3 Stornierung
Eine Stornierung der Grillstellen ist bis 24 h vor dem Mietzeitraum möglich. Für die ordnungsgemäße Stornierung ist der „Stornierungs-Link“ in der Buchungsbestätigung zu benutzen.
Für die Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Grillstelle an.
Bei einer Stornierung unter 24 h vor dem Mietzeitraum, ist der gesamte Betrag der Buchung zu entrichten.
14.3.1 Grillpaket zum selbergrillen
Eine Stornierung der „Grillpaket zum selbergrillen“ ist bis 5 Tage vor dem Buchungszeitraum kostenfrei.
Bei einer Stornierung der „Grillpaket zum selbergrillen“ von weniger als 5 Tagen vor dem Buchungszeitraum werden 80% der Gesamtkosten der Buchung fällig.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurückerstattet
Bei einer Stornierung unter 24 h vor dem Mietzeitraum, ist der gesamte Betrag der Buchung zu entrichten. Eine Verschiebung des Mietzeitraumes ist nur nach Absprache mit ALL-on-SEA und in Sonderfällen möglich.
14.4 Inventar
Der Kunde verpflichtet sich mit Buchung der Grillstelle, diese sorgsam zu behandeln und das von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellte Inventar vollständig und unbeschädigt zurückzulassen. Wird seitens ALL-on-SEA ein Verlust am Inventar oder eine Beschädigung festgestellt, kann ein Schadensersatz gegen den reservierenden Gast geltend gemacht werden. Sollten Beschädigungen an der Grillstelle sowie am Inventar auftreten, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden. Der Gast verpflichtet sich, ausschließlich die von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellten Mittel zur Befeuerung der Grillstelle zu nutzen und keine Fremdstoffe in die Grillstelle zu werfen oder zu schütten. Das Feuer ist stets in überschaubare Flammenhöhe zu halten. ALL-on-SEA haftet nicht für Schäden durch Glut oder Funkenflug an Personen, Kleidung, Textilien oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen aller Art. 9
Sollte ein Brand entstehen, ist unverzüglich das Personal zu informieren. Feuerlöscher befinden sind in der Grillbox.
§ 15 – Eventflächen „Pagode Seeblick“ & „Casa Azul“
15.1 Buchung
Mit Bestellung/ Buchung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Eventflächen ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Eventflächen werden für einen von ALL-on-SEA festgelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
15.2 Kaution
Bei der Bestellung/Buchung ist eine Kaution in der Höhe von 100 € zu entrichten. Die Kaution wird nach der ordnungsgemäßen Übergabe der Eventfläche an das Konto zurück überwiesen. Dieser Vorgang kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen.
15.3 Stornierung
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Firma ALL-on-SEA unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
• bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 20% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
• bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der Gesamtpreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die ALL-on-SEA teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit auch von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die ALL-on-SEA behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend entstandener Kosten zu berechnen. Diese müssen dem Kunden gegenüber konkret beziffert und belegt werden.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der ALL-on-SEA eine sichere Durchführung der in dem Vertrag zugrundeliegenden Leistungen gewährleistet ist.
Kann die gebuchte Leistung nicht durchgeführt werden, weil der Freistaat Sachsen Verbote erteilt, wird ALL-on-SEA von ihrer Leistungspflicht und der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Kunde bekommt seine geleisteten Zahlungen zu 100% zurück erstattet.
Behördliches Verbot für Feuer oder Grillen stellt keinen Stornierungsgrund da.
15.4 Inventar
Der Kunde verpflichtet sich mit Buchung der Eventfläche, diese sorgsam zu behandeln und das von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellte Inventar vollständig und unbeschädigt zurückzulassen. Wird seitens ALL-on-SEA ein Verlust am Inventar oder eine Beschädigung festgestellt, kann ein Schadensersatz gegen den reservierenden Gast geltend gemacht werden. Sollten Beschädigungen an der Eventfläche sowie am Inventar auftreten, sind diese unverzüglich dem Personal zu melden.
Der Gast verpflichtet sich, ausschließlich die von ALL-on-SEA zur Verfügung gestellten Mittel zur Befeuerung der Grill- und Feuerstelle zu nutzen und keine Fremdstoffe in die Grill- und Feuerstelle zu werfen oder zu schütten.
Das Feuer ist stets in überschaubare Flammenhöhe zu halten. ALL-on-SEA haftet nicht für Schäden durch Glut oder Funkenflug an Personen, Kleidung, Textilien oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen aller Art.
Sollte ein Brand entstehen, ist unverzüglich das Personal zu informieren. Feuerlöscher befinden sind in Eventfläche.
15.4
Rückgabe besenrein zum vorher vereinbarten Zeitpunkt
§ 16 – Kitecenter
16.1 Kursteilnehmer
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzungen für die Teilnahme an Kitekursen der ALL-on-SEA ist die Fähigkeit, mindestens 20 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Des Weiteren beträgt das Mindestgewicht zur Teilnahme am Kurs 40kg. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
16.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung zu den Kursprogrammen der ALL-on-SEA ist so lange unverbindlich, bis eine Anzahlung in Höhe von 20% der Kursgebühr gezahlt wurde und/oder mit dem Unterschreiben des Kurs-Anmeldeformulars die Kursteilnahme verbindlich erklärt wurde.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Nachhinein ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist ebenfalls ausgeschlossen.
Kursteilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören und sich nicht an die Anweisungen des Personals der Kiteschule halten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne eine Rückerstattung der Kursgebühren.
16.3 Umwandlung vom Kurs
Wenn aus besonderen persönlichen Gründen eine weitere Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit den noch verbleibenden Restwert des Kurses in einen Wertgutschein umzuwandeln. Ein Antrag auf Umwandlung der Kursgebühr in einen Wertgutschein hat schriftlich zu erfolgen. Die ALL-on-SEA behält sich das alleinige Recht zur Anerkennung der Umwandlung vor.
16.4 Gutscheine
Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Gutscheine können beispielsweise für
Kitekurse oder im Shop gegen Ware eingelöst werden. Sollte aus Gründen der eigenen Flexibilität eine Einlösung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen, kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Dazu ist schriftlich mit der ALL-on-SEA Kontakt aufzunehmen. Preisänderungen der einzelnen Kurse und Module führen nicht zur Wertänderung des Gutscheins.
16.5 Kursdauer, Kursteilnahme, Witterung
Die Kiteschule der ALL-on-SEA ist nicht verpflichtet, Teile der Kursgebühr zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind bei Natursportarten nicht immer auszuschließen und unterliegen einzig und allein der Einschätzung des Personals der Kiteschule. Ab 28 Knoten (6 Windstärken) wird aus versicherungstechnischen Gründen die Durchführung von Kitekursen eingestellt, bis es zu einer Mäßigung des Windes kommt.
Eine mögliche Fortsetzung des Kurses unterliegt immer der Einschätzung des Personals der Kiteschule. Die Teilnahme und Fortsetzung des Kurses ist nur bei freien Trainerkapazitäten möglich.
16.6 Sorgfaltspflicht / Materialschäden im Kurs und bei Materialmiete
Ein vorausschauender Umgang mit dem Schulungs- und Mietmaterial, gerade bei starkem Wind, wird vorausgesetzt. Darunter versteht sich, genügend Abstand zum Ufer, zu unbeteiligten Personen und zu anderen Kitern zu halten sowie rücksichtsvolles Fliegen und ordnungsgemäßes Sichern des Materials an Land. Ein sorgfältiger Umgang (säubern, trocknen und ordentlich flugfertig einpacken) ist einzuhalten. Für Schäden am Material (soweit es sich nicht um Materialfehler oder Abnutzungserscheinungen handelt), ist stets der Kiteschüler bzw. Materialmieter verantwortlich. Der Kiteschüler bzw. Materialmieter verpflichtet sich, Reparaturgebühren sowie eventuelle Wertminderungen des Materials zu übernehmen.
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, das Kitematerial vor dem Einsatz zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Sollte die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Lehrers, durch fahrlässige oder vorsätzliche
Verhaltensweisen des Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet sein, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers.
Den Weisungen des verantwortlichen Personals der Kiteschule ist Folge zu leisten. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft der Teilnehmer mit. Das Schulungsmaterial ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei Verlust des Materials haftet der Teilnehmer in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
16.7 Registrierungspflicht / Kitezonen / Ein- und Ausstieg
Die selbstständige Nutzung des Kitebereiches ist nur nach vorheriger Registrierung des Kiters an der Kiteschule der ALL-on-SEA möglich. Der selbstständige Kiter garantiert den Besitz einer VDWS-Kitelizenz Level 4 oder einer vergleichbaren Lizenz und hat diese zum Zeitpunkt der Registrierung vorzulegen. Es ist generell untersagt, sich im Wasser aus dem Kitebereich zu entfernen und andere Abschnitte zum Ein- und Aussteigen zu nutzen als auf den Hinweistafeln festgelegt. Selbstständige Kiter verpflichten sich stets den Nachweis der bereits bezahlten Saison-Nutzungsgebühr (in Form eines farbigen Bandes mit Plombe) sichtbar am Trapez zu tragen. Den Weisungen des Personals der Kiteschule ist Folge zu leisten.
16.8 Versicherung
Kursteilnehmer, Materialmieter sowie selbstständige Kiter verpflichten sich vor Antritt des
Kurses bzw. vor Nutzung der Örtlichkeiten, ihre Krankenkasse sowie ihre
Haftpflichtversicherung ggf. Unfallversicherung über die Gefahren informiert zu haben und eine Bestätigung der Versicherung bekommen zu haben, im Schadensfall die entstandenen Schäden zu übernehmen.
16.9 Mitwirkungspflicht
Der Kursteilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
§ 17 – Tauchcenter
17.1 Kursteilnehmer
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, den Tauchsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Der Teilnehmer versichert, dass er nicht wissentlich an einer Krankheit leidet, die das Tauchen mit und ohne Tauchgerät ausschließt. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei einer Änderung seines Gesundheitszustandes zwischen der tauchsportärztlichen Untersuchung und jeglicher Tauchaktivität, dies unverzüglich dem Personal der Tauchschule zu melden. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
17.2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung zu den Kursprogrammen der ALL-on-SEA ist so lange unverbindlich, bis eine Anzahlung in Höhe von 20% der Kursgebühr gezahlt wurde und/oder mit dem Unterschreiben des Kurs-Anmeldeformulars die Kursteilnahme verbindlich erklärt wurde.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Nachhinein ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Kursgebühr ist ebenfalls ausgeschlossen.
Kursteilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören und sich nicht an die Anweisungen des Personals der Tauchschule halten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
17.3 Materialvermietung
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Im Rahmen von Ausbildungen oder anderen Tauchveranstaltungen verwendete private Tauchausrüstung muss den entsprechenden Vorschriften genügen und vom Basispersonal ausdrücklich zugelassen werden. Es erfolgen dadurch keine Preisänderungen. Der ordnungsgemäße Zustand der Vermietausrüstung wird von der ALL-on-SEA und seinen Angestellten regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet die Teilnehmer nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. Der Teilnehmer erkennt an, die gelieferte Mietausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen.
17.4 Gutscheine
Gutscheine werden grundsätzlich nicht ausgezahlt. Gutscheine können beispielsweise für
Tauchkurse oder im Shop gegen Ware eingelöst werden. Sollte aus Gründen der eigenen Flexibilität eine Einlösung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen, kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Dazu ist schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Preisänderungen der einzelnen Kurse und Module führen nicht zur Wertänderung des Gutscheins.
17.5 Kursdauer, Kursteilnahme, Witterung
Die Tauchschule der ALL-on-SEA ist nicht verpflichtet, Teile der Kursgebühr zu erstatten, wenn der Schüler aus persönlichen Gründen den Kurs eher als von ihm gebucht beendet. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungseinflüssen sind bei Natursportarten nicht immer auszuschließen und unterliegen einzig und allein der Einschätzung des Personals der Tauchschule.
17.6 Anmeldung / Tauchzone / Ein- und Ausstieg
Die selbstständige Nutzung des Tauchbereiches ist nur nach vorheriger Anmeldung des Tauchers an der Tauchschule der ALL-on-SEA möglich. Der selbstständige Taucher muss sich beim Personal der Tauchschule anmelden und seine Zertifizierungen vorlegen. Es ist generell untersagt, den für das Tauchen freigegebenen Bereich zu verlassen und andere Abschnitte zum Ein- und Aussteigen zu nutzen als auf den Hinweistafeln festgelegt. Den Weisungen des Personals der Tauchschule ist Folge zu leisten.
17.7 Versicherung
Kursteilnehmer, Materialmieter sowie selbstständige Taucher verpflichten sich vor Antritt des Kurses bzw. vor Nutzung der Örtlichkeiten, ihre Krankenkasse sowie ihre
Haftpflichtversicherung ggf. Unfallversicherung über die Gefahren des Sports informiert zu haben und eine Bestätigung der Versicherung bekommen zu haben, im Schadensfall die entstandenen Schäden zu übernehmen.
17.8
Solo-Tauchgänge sind aus Sicherheitsgründen generell verboten. Freiwassertauchgänge werden ausschließlich im Buddy-System durchgeführt.
§ 18 Übernachtungsbereich
18.1
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer / Stellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
18.2
Das Unternehmen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer / Stellflächen, der Leistung des Unternehmens oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Zimmer / die Stellfläche und/oder für die sonstigen Leistungen des Unternehmens erhöht.
18.3
Das Unternehmen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung, in bar oder per EC-Zahlung in Höhe von 100,00 € / Objekt zu verlangen, welche dann nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurück erstattet wird. Nicht bezahlte, in Anspruch genommene Leistungen darf das Unternehmen von der Kaution abziehen.
18.4
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer / Stellplätze, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer / Stellplätze stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Check-In ist bis 18 Uhr möglich, bei einer späteren Anreise behält sich das Unternehmen vor, einen Spätanreisezuschlag in angemessener Höhe zu verlangen (min. 15,00 €).Grundsätzlich bedarf eine Spätanreise einer rechtzeitigen Anmeldung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:30 Uhr / Stellplätze bis 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Unternehmen aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Unternehmen kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
18.5
Bei der Buchung gelten die veröffentlichen Mietbedingungen vom Übernachtungsbereich
§ 19 – Ferienlager und Klassenfahrten
19.1
In Ergänzung für die Veranstaltung von Ferienlagern und Klassenfahrten gelten im Wesentlichen die Bedingungen für Übernachtungsleistungen, vgl. § 17.
19.
ALL-on-SEA behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer vom Ferienlager / der Klassenfahrt nach Abmahnung im Wiederholungsfall auszuschließen, wenn hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Diese sind insbesondere die massive Störung der geplanten Abläufe sowie die Undurchführbarkeit der gebuchten Gruppenbetreuung und/oder Übernachtung. Ferner ist ein wichtiger Grund dann anzunehmen, wenn der Teilnehmer sich selbst oder andere gefährdet, Straftaten begeht, Drogen oder andere verbotene Substanzen konsumiert oder vorsätzlich fremde Sachen (z. B. die Ausstattung der Unterbringung) beschädigt. Eine vorhergehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Teilnehmers so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Leistungsvertrags dringend notwendig ist oder der Teilnehmer selbst die Abmahnung verhindert.
ALL-on-SEA erwartet, dass der Teilnehmer des Ferienlagers oder der Klassenfahrt die geltenden Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert.
19.3
ALL-on-SEA wird in dem Fall unverzüglich für die Rückbeförderung des Teilnehmers sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Kunden zur Last. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Preis für die erbrachten und zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen zu zahlen.
19.4
Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Beanstandungen unverzüglich den Betreuern zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, und kann ALL-on-SEA aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, so kann der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz geltend machen.
§ 20 – Mitwirkungspflicht/Schäden durch Kunden und Gäste
20.1
Der Kunde/Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an die ALL-on-SEA weiterzuleiten.
20.2
Dem Ausbildungs-, Schulungs- und Führungspersonal ist Folge zu leisten. Eine detaillierte Einweisung in die Materialhandhabung kann Bestandteil jeder Veranstaltung sein, sofern diese erforderlich ist.
20.3
Der Kunde hat alle über ihn angemeldeten Personen über den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen, insbesondere § 10, §10.2, vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis zu setzen.
20.4
Für entstandene Schäden durch mittelbar oder unmittelbar beteiligte Personen des Kunden/Gasts an Gegenständen/Gebäuden/Fahrzeugen der ALL-on-SEA oder an Gegenständen/ Gebäuden/Fahrzeugen beauftragter Partner, haftet der Kunde/Gast für deren Wiederherstellung/Schadensbeseitigung/Reinigung.
§ 21 - Versicherung
Die Kunden/Gäste der ALL-on-SEA sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Wir empfehlen, u.a. bei Auslandsaufenthalten, Kanu- und Schlauchboottouren ausdrücklich eine Reiserücktrittsversicherung. Für spezielle Leistungen können auch Versicherungen mit Sonderpaket bei der Versicherung gebucht werden (bspw. Corona-Schutzpaket).
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bis maximal 30 Tage vor Anreise abgeschlossen werden. Die Bedingungen der Versicherung sind hierbei natürlich zu beachten.
§ 22 - Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der ALL-on-SEA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 23 - Urheberrecht
Eventuelle Schulungsunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht.
Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der ALL-on-SEA. Gleiches gilt für Schulungsinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
§ 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
24.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
24.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr die Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz.
24.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
24.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
24.5
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten in diesen Bestimmungen der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet, die weibliche und andere Formen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Stand: 19. März 2022
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