Mietbedingungen

(Stand 07.2026)

Geltungsbereich, Voraussetzungen:

Diese Mietbedingungen gelten für alle Unterkünfte des Camp & Sport Resorts, Schladitzer Bucht, Haynaer Str.1, Postanschrift ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH, Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz. Als Hauptmieter werden ausschließlich Personen im Alter von mindestens 18 Jahren akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis die Übernachtungen nutzen. Bei Personen im Alter von 14-18 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Diese verantwortliche Person übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Mietbedingungen und die in der Hausordnung gestellten Forderungen.

1. Verhalten im Camp & Sport Resort

Der Zutritt zum Übernachtungsbereich im Camp & Sport Resort ist nur nach Anmeldung gestattet. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind saisonal bedingt vom 01.03. bis zum 31.10. täglich von April und Oktober: Mo-Do: 09:00 - 12:00 Uhr/ 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr Sa-So: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 -17:00 Uhr Mai - September: Mo-Do: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 19:00 Uhr Sa-So: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:00 Uhr November - März:Nur bei Bedarf

Der Betreiber oder der für ihn tätige Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die jeweiligen Personalausweisnummern der Übernachtungsgäste in Augenschein zu nehmen und für verwaltungsinterne Zwecke abzulichten. Gegebenenfalls kann die Aufnahme von Personen verweigert oder Sie können des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Sport Resort oder im Interesse der Übernachtungsgäste erforderlich erscheint. Den Anweisungen des Platzwartes müssen im Interesse der allgemeinen Ordnung und Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden. Für sportliche Aktivitäten wie Ballspiele o. ä. stehen gesonderte Flächen zur Verfügung. Bitte benutzen Sie nur diese. Fackeln, offene Feuer sind auf dem gesamten Resort aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Das Grillen mit einem eigenen Grill ist nur in ausreichender Entfernung zu brennbarem Material gestattet und darf nur mit Grill- oder Holzkohle durchgeführt werden. Die Verwendung eines Elektrogrills ist möglich. Bei einem Verbot durch eine angeordnete Waldbrandstufe ist Grillen untersagt.

2. An- und Abreise

Melden Sie sich bitte bei Anreise an unserer Rezeption an.

Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen beim Check-in keinen Meldeschein mehr ausfüllen oder unterschreiben. Für ausländische Gäste gilt die Pflicht zur Angabe und Unterschrift auf dem Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz.

Nach der Anmeldung erhält jeder Campinggast eine Nummer, welche bitte äußerlich sichtbar am Zelt bzw. dem Wohnwagen /-mobil angebracht wird und zur Abreise in der Rezeption wieder abgegeben wird. Check-In ist von 14:00-17:00 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird ein Spätzuschlag in Höhe vom jeweiligen Tagespreis erhoben.

Ein Late Check Out für den Tag der Abreise bis 17:00 Uhr kann für 15,00€ hinzugebucht werden.

Am Abreisetag erfolgt der Check-Out der Festobjekte in der Rezeption bis 10:30 Uhr. Im Campingbereich ist der Check-Out bis 11:30 Uhr möglich. Aufenthaltsverlängerungen sind bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Rezeption vorzunehmen. Über diese entscheidet der zuständige Mitarbeiter.

3. Ruhezeiten

Platzruhe ist täglich von 12:00 – 14:00 Uhr und von 22:00 – 08:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge das Sport Resort befahren; ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge. Radios, Fernseher, Musikanlagen o.ä. sind auf Zimmer- /Zeltlautstärke zu stellen, die Nutzung der Grillstellen ist in dieser Zeit nicht gestattet. Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation für Camper ist zwischen 22:00 – 8:00 Uhr untersagt. Grundsätzlich stehen an der gesamten Schladitzer Bucht mehrere Flächen für Feierlichkeiten zur Verfügung, welche Sie in der Rezeption oder im Vorab reservieren und buchen können.

Der Beherbergungsbereich im Camp & Sport Resort ist nicht für Feiern jeglicher Art vorgesehen. Bei Verstoß gegen die Ruhezeiten, kann der Vermieter den Gast sofort des Resorts verweisen. Eventuelle Beschwerden und daraus resultierende Mietminderungen anderer Gäste übernimmt der Gast, dessen Namen auch auf der Reservierungsbestätigung steht.

4. Fahrzeugverkehr

Auf dem Camp & Sport Resort gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung! Grundsätzlich ist das Befahren des Beherbergungsbereiches aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Bei genehmigten Ausnahmen zum Be- und Entladen (z.B. bei An- und Abreise) ist das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art auf den hierfür vorgesehenen Wegen in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist untersagt! 22 Uhr wird die Schranke / Tor zum Übernachtungsbereich geschlossen, im Anschluss stehen Ihnen die öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.

5. Parkplätze für Tages- und Übernachtungsgäste

Parken Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf dem Ihnen vom Platzwart /oder Rezeptionsmitarbeiter zugewiesenen Parkplatz. Sollten Sie Ihr Fahrzeug auf einem fremden Stellplatz parken, wird ohne Vorwarnung eine Stellplatzgebühr berechnet. Im Mietpreis vom Ferienhaus, Mobilheim, Familytenthouse, Zelt- und Caravanstellplatz ist ein Parkplatz inbegriffen, im Grouptenthouse zwei Parkplätze. Jeder weitere Parkplatz ist gebührenpflichtig.

6. Ferienhaus-, Mobilheim und Tenthousenutzung

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Mietobjekte. Sollten die gemieteten Objekte nicht verfügbar sein, z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Feuer- oder Wasserschäden, ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Die Ferienhäuser, Mobilheime inkl. Garten (Einrichtungsgegenstände) sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel an den Häusern und der mitvermieteten Gegenstände hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Für Wertgegenstände und Schmuckstücke, die mitgebracht werden, können wir leider keine Haftung übernehmen. Ebenso wird keine Haftung für abgestellte Fahrräder etc. übernommen. Wir empfehlen diese zu verschließen. Aus Hygienegründen sind das Halten von Tieren (siehe Abs. 9) und das Rauchen in den Objekten und Sanitärgebäuden nicht gestattet. Wir bitten Sie außerdem, bei entsprechenden Wetterbedingungen, insbesondere Regen, die Straßenschuhe in den Objekten auszuziehen. Bei Ihrer Abreise übergeben Sie bitte das Mietobjekt besenrein, der Kühlschrank ist zu leeren und das Geschirr, sofern im Objekt welches existiert, ist bitte im sauberen Zustand in die Schränke zu räumen. Ansonsten erlauben wir uns, einen Teil der Kaution einzubehalten. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Asche u.ä. dürfen nicht in Toiletten oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Im Übrigen ist die Lagerung leicht entzündbarer oder gesundheitsgefährdender Stoffe, wie Treib- oder Explosivstoffe u.ä., innerhalb und außerhalb der Mieträume ausnahmslos untersagt. Holzpellets für die Ferienhäuser werden mit 15,00 € / Sack in Rechnung gestellt. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur die angebotenen Holzpellets genutzt werden.

7. Zelt- und Caravanstellplatznutzung

Für das Aufstellen von Wohnmobilen und –wagen sowie Zelten, folgen Sie bitte den Anweisungen des zuständigen Mitarbeiters. Eine entgeltliche Weitergabe des Standplatzes bzw. Zeltes an andere Personen ist nicht gestattet. Platzänderungen bleiben vorbehalten. Die Anlagen und Einrichtungen des Sport Resorts sind pfleglich zu behandeln. Das Abreißen, Ausästen und Absägen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Befestigungsmaterialien, wie Gehwegplatten u.ä. Gegenstände dürfen nicht aus dem Erdreich herausragen. Um Leitungen im Erdreich nicht zu beschädigen, dürfen keine Gegenstände in den Boden eingeschlagen werden. Der Stellplatz ist vom Übernachtungsgast vor seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Säuberung und Wiederherstellung des Stellplatzes auf Kosten des Gastes zu veranlassen.

8. Stromzufuhr

Für Wohnwagen /-mobile ist Nutzung von Strom gegen eine Pauschale möglich. Hierfür sind nur die zugewiesenen Anschlüsse zu verwenden. Anschlüsse, die wiederholt einen Kurz- oder Erdschluss hervorrufen, werden von der Stromzufuhr getrennt, bis die Anlage des Campinggastes von einem konzessionierten Meisterbetrieb überprüft und instandgesetzt wurde. Jeder Campinggast haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und Zustand der von ihm betriebenen elektronischen Anlagen. Dies gilt für alle elektrischen Geräte, die an den Verteilerkästen angeschlossen werden. Eine Haftung für Stromausfälle wird seitens des Betreibers nicht übernommen.

Das Laden von Elektroautos ist nicht gestattet.

9. Haustiere / Tierhaltung

Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung des Betreibers auf dem Campgelände erlaubt, in den Objekten sind sie nur auf Anfrage erlaubt. Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Camp & Sport Resorts frei laufen zu lassen, sie sind immer an der Leine zu führen. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Betreiber verlangen, dass dieses Tier vom Camp & Sport Resort gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann aus diesem Grund nicht gemindert werden. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Achten Sie auf die Ausschilderungen im gesamten Gelände.

(Stand 08.2026) Geltungsbereich, Voraussetzungen: Diese Mietbedingungen gelten für alle Unterkünfte des Camp & Sport Resorts, Schladitzer Bucht, Haynaer Str.1, Postanschrift ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH, Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz.