Mietbedingungen
(Stand 04.2024)
Geltungsbereich, Voraussetzungen:
Diese Mietbedingungen gelten für alle Unterkünfte des Sport Resorts, Schladitzer Bucht, Haynaer Str.1, Postanschrift ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH, Wiederitzscher Straße 19, 04519 Rackwitz OT Podelwitz. Als Hauptmieter werden ausschließlich Personen im Alter von mindestens 18 Jahren akzeptiert. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis die Übernachtungen nutzen. Bei Personen im Alter von 14-18 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Diese verantwortliche Person übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Mietbedingungen und die in der Hausordnung gestellten Forderungen.
1. Verhalten im Sport Resort
Der Zutritt zum Übernachtungsbereich im Sport Resort ist nur nach Anmeldung gestattet. Die Öffnungszeiten der Rezeption sind saisonal bedingt vom 01.05. bis zum 31.10. täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Betreiber oder der für ihn tätige Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die jeweiligen Personalausweisnummern der Übernachtungsgäste in Augenschein zu nehmen und für verwaltungsinterne Zwecke abzulichten. Gegebenenfalls kann die Aufnahme von Personen verweigert oder Sie können des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Sport Resort oder im Interesse der Übernachtungsgäste erforderlich erscheint. Den Anweisungen des Platzwartes müssen im Interesse der allgemeinen Ordnung und Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden. Für sportliche Aktivitäten wie Ballspiele o. ä. stehen gesonderte Flächen zur Verfügung. Bitte benutzen Sie nur diese. Fackeln, offene Feuer sind auf dem gesamten Resort aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Das Grillen mit einem eigenen Grill ist nur in ausreichender Entfernung zu brennbarem Material gestattet und darf nur mit Grill- oder Holzkohle durchgeführt werden. Die Verwendung eines Elektrogrills ist möglich. Bei einem Verbot durch eine angeordnete Waldbrandstufe ist Grillen untersagt.
2. An- und Abreise
Melden Sie sich bitte bei Anreise an unserer Rezeption an und füllen Sie dort einen Meldeschein aus. Nach der Anmeldung erhält jeder Campinggast eine Nummer, welche bitte äußerlich sichtbar am Zelt bzw. dem Wohnwagen /-mobil angebracht wird und zur Abreise in der Rezeption wieder abgegeben wird. Check-In ist von 14:00-18:00 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird ein Spätzuschlag in Höhe vom jeweiligen Tagespreis erhoben. Am Abreisetag erfolgt der Check-Out der Festobjekte in der Rezeption bis 10:30 Uhr. Im Campingbereich ist der Check-Out bis 12:00 Uhr möglich. Bei einer späteren Abreise berechnen wir einen weiteren Tag. Aufenthaltsverlängerungen sind bitte unaufgefordert und rechtzeitig in der Rezeption vorzunehmen. Über diese entscheidet der zuständige Mitarbeiter.
3. Ruhezeiten
Platzruhe ist täglich von 12:00 – 14:00 Uhr und von 22:00 – 08:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge das Sport Resort befahren; ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge. Radios, Fernseher, Musikanlagen o.ä. sind auf Zimmer- /Zeltlautstärke zu stellen, die Nutzung der Grillstellen ist in dieser Zeit nicht gestattet. Die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation für Camper ist zwischen 22:00 – 8:00 Uhr untersagt. Grundsätzlich stehen an der gesamten Schladitzer Bucht mehrere Flächen für Feierlichkeiten zur Verfügung, welche Sie in der Rezeption oder im Vorab reservieren und buchen können.
Der Beherbergungsbereich im Sport Resort ist nicht für Feiern jeglicher Art vorgesehen. Bei Verstoß gegen die Ruhezeiten, kann der Vermieter den Gast sofort des Resorts verweisen. Eventuelle Beschwerden und daraus resultierende Mietminderungen anderer Gäste übernimmt der Gast, dessen Namen auch auf der Reservierungsbestätigung steht.
4. Fahrzeugverkehr
Auf dem Sport Resort gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung! Grundsätzlich ist das Befahren des Beherbergungsbereiches aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Bei genehmigten Ausnahmen zum Be- und Entladen (z.B. bei An- und Abreise) ist das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art auf den hierfür vorgesehenen Wegen in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist untersagt! 22 Uhr wird die Schranke / Tor zum Übernachtungsbereich geschlossen, im Anschluss stehen Ihnen die öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.
5. Parkplätze für Tages- und Übernachtungsgäste
Parken Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf dem Ihnen vom Platzwart zugewiesenen Parkplatz und legen Sie die Parkkarte sichtbar hinter die Frontscheibe ihres Fahrzeugs. Sollten Sie Ihr Fahrzeug auf einem fremden Stellplatz parken, wird ohne Vorwarnung eine Stellplatzgebühr berechnet. Im Mietpreis vom Ferienhaus, Mobilheim, Familytenthouse, Zelt- und Caravanstellplatz ist ein Parkplatz inbegriffen, im Grouptenthouse zwei Parkplätze. Jeder weitere Parkplatz ist gebührenpflichtig.
6. Ferienhaus-, Mobilheim und Tenthousenutzung
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Mietobjekte. Sollten die gemieteten Objekte nicht verfügbar sein, z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Feuer- oder Wasserschäden, ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Die Ferienhäuser, Mobilheime inkl. Garten (Einrichtungsgegenstände) sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel an den Häusern und der mitvermieteten Gegenstände hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenständen, soweit dies über die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch eintretende Abnutzung hinausgeht. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten. Für Wertgegenstände und Schmuckstücke, die mitgebracht werden, können wir leider keine Haftung übernehmen. Ebenso wird keine Haftung für abgestellte Fahrräder etc. übernommen. Wir empfehlen diese zu verschließen. Aus Hygienegründen sind das Halten von Tieren und das Rauchen in den Objekten und Sanitärgebäuden nicht gestattet. Wir bitten Sie außerdem, bei entsprechenden Wetterbedingungen, insbesondere Regen, die Straßenschuhe in den Objekten auszuziehen. Bei Ihrer Abreise übergeben Sie bitte das Mietobjekt besenrein, der Kühlschrank ist zu leeren und das Geschirr, sofern im Objekt welches existiert, ist bitte im sauberen Zustand in die Schränke zu räumen. Ansonsten erlauben wir uns, einen Teil der Kaution einzubehalten. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Asche u.ä. dürfen nicht in Toiletten oder sonstige Abflüsse geworfen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Die Abfalltrennung ist entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Im Übrigen ist die Lagerung leicht entzündbarer oder gesundheitsgefährdender Stoffe, wie Treib- oder Explosivstoffe u.ä., innerhalb und außerhalb der Mieträume ausnahmslos untersagt. Der Stromverbrauch im Mobilheim wird zwischen dem 01.10. - 31.05. bei Schlüsselübergabe abgelesen und mit 0,50 € / kWh bei Check-Out in Rechnung gestellt. Holzpellets für die Ferienhäuser Kopakabania werden mit 15,00 € / Sack in Rechnung gestellt. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur die angebotenen Holzpellets genutzt werden.
7. Zelt- und Caravanstellplatznutzung
Für das Aufstellen von Wohnmobilen und –wagen sowie Zelten, folgen Sie bitte den Anweisungen des zuständigen Mitarbeiters. Eine entgeltliche Weitergabe des Standplatzes bzw. Zeltes an andere Personen ist nicht gestattet. Platzänderungen bleiben vorbehalten. Die Anlagen und Einrichtungen des Sport Resorts sind pfleglich zu behandeln. Das Abreißen, Ausästen und Absägen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Befestigungsmaterialien, wie Gehwegplatten u.ä. Gegenstände dürfen nicht aus dem Erdreich herausragen. Um Leitungen im Erdreich nicht zu beschädigen, dürfen keine Gegenstände in den Boden eingeschlagen werden. Der Stellplatz ist vom Übernachtungsgast vor seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Säuberung und Wiederherstellung des Stellplatzes auf Kosten des Gastes zu veranlassen.
8. Stromzufuhr
Für Wohnwagen /-mobile ist Nutzung von Strom gegen eine Pauschale möglich. Hierfür sind nur die zugewiesenen Anschlüsse zu verwenden. Anschlüsse, die wiederholt einen Kurz- oder Erdschluss hervorrufen, werden von der Stromzufuhr getrennt, bis die Anlage des Campinggastes von einem konzessionierten Meisterbetrieb überprüft und instandgesetzt wurde. Jeder Campinggast haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und Zustand der von ihm betriebenen elektronischen Anlagen. Dies gilt für alle elektrischen Geräte, die an den Verteilerkästen angeschlossen werden. Eine Haftung für Stromausfälle wird seitens des Betreibers nicht übernommen.
Das Laden von Elektroautos ist nicht gestattet. Falls ein Kunde vor Ort ist und dringend laden muss, ist dies für einen Pauschalpreis in Höhe von 15,00 € nach Rücksprache mit der Rezeption gestattet.
9. Haustiere / Tierhaltung
Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung des Betreibers auf dem Campgelände erlaubt, in den Objekten sind sie aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Sport Resorts frei laufen zu lassen, sie sind immer an der Leine zu führen. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Betreiber verlangen, dass dieses Tier vom Sport Resort gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann aus diesem Grund nicht gemindert werden. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Achten Sie auf die Ausschilderungen im gesamten Gelände.
10. Besucher
Besucher sind jederzeit willkommen. Der angemeldete Übernachtungsgast haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser das Resort (sofern keine Übernachtung angemeldet wurde) bis spätestens 22 Uhr unaufgefordert verlässt. Besucher und Übernachtungsgäste zahlen nach dem Tarifverzeichnis die für das Sport Resort festgesetzten Benutzungsentgelte.
11. Sanitärgebäudenutzung
Für Gäste der Zelt- und Caravanstellplätze und deren Besucher stehen ausgewiesene Sanitärgebäude zur Verfügung. Auf die Ausschilderung „Herren“ und „Damen“ ist zu achten. Kindern unter 5 Jahren ist der Zutritt zum Sanitärgebäude nur in Begleitung erziehungsberechtigter Personen gestattet. Alle Benutzer der Sanitäranlagen haben auf Sauberkeit zu achten, Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bitte beachten Sie auch, dass das Rauchen in den Sanitärgebäuden untersagt ist.
12. Müllentsorgung
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Sport Resorts. Alle nicht am Standort entstandenen Abfälle dürfen hier auch nicht entsorgt werden. Ebenfalls nicht auf dem Terrain des Sport Resorts entsorgt werden dürfen Sperrmüll oder Hausrat, wie z.B. Planen, alte Vorzelte. Campingmöbel, Matratzen, Kühlschränke und andere Elektrogeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen sowie ein Platzverbot zu erteilen. In dem dafür ausgewiesenen Bereich stehen für die Entsorgung von Hausmüll, Papier/Pappe, Flaschen/Glas sowie Verkaufsverpackungen aus Kunst-/Verbundstoff Container zur Verfügung.
13. Brandschutz
Jeder Gast ist verpflichtet, mindestens eine Haftpflicht- und Feuerversicherung für sein Eigentum abzuschließen und auf Verlangen der Platzleitung vorzuweisen. Für Unfälle, Verletzungen und abhanden gekommenes Eigentum wird keine Haftung übernommen. Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich Flüssiggases, Elektroenergie und der benutzten Geräte sind einzuhalten. Offenes Feuer jeglicher Art ist nicht gestattet. Erlaubt ist das beaufsichtigte Benutzen von eigenen Grills, außer bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4.
14. Sonstiges
Das Betreten des Sport Resorts erfolgt stets auf eigene Gefahr. Für Frischwasser und Entsorgung von WC / Grauwasser ist die vorgesehene Station am Eingangsbereich zu nutzen. Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden, z.B. fürs Rasensprengen oder zum Spielen der Kinder. Abwasser ist in die dafür vorgesehenen Abflüsse zu entsorgen. Keinesfalls darf das Abwasser auf Rasenflächen oder in den See entsorgt werden! Bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Beschädigungen jeglicher Art sind dem Betreiber unverzüglich zu melden und von den Verursachern zu ersetzen. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder zu belehren und auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von diesen Geräten fernzuhalten. Bei schlechter Witterung überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis-oder schneefrei gehalten werden. Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung eine fristlose Kündigung auszusprechen. Mit dem Bezug Ihres Objektes oder Stellplatzes erklären Sie sich mit der Platzordnung und der Preisliste einverstanden.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt! Ihr Team vom ALL-on-SEA
ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH
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HRB-Nummer: HRB 21959
Umsatzsteuer-ID: DE246645715
KONTAKT: Telefon: +49 (0) 34294 – 85 86 87 Fax: +49 (0) 34294 – 85 86 60 E-Mail: info@all-on-sea.de
Wiederitzscher Straße 19 04519 Rackwitz OT Podelwitz
Vertreten durch: Michael Glaser, Geschäftsführer