Hiermit bestätigen wir die Teilnahme am „Outdoor Testival – Schladitzer Bucht 2025“ und die AGB der ALL-on-SEA Camp & Sport Resort GmbH sowie die Vertragsbedingungen zum Testival gelesen und akzeptiert zu haben. Eine fristgerechte Anmeldung (bis spätestens 07.02.2025) ist Voraussetzung zur Platzierung der Logos auf Flyern und Plakaten.
§1
Der Aussteller / Partner trägt innerhalb seiner angemieteten Fläche das alleinige Risiko für den reibungslosen Ablauf seines Programms bzw. seiner Maßnahmen. Gesonderte Absprache mit dem Vertragspartner / Flächengeber sind möglich.
§2
Die Zahlung der Flächenmiete und sonstiger vertraglich vereinbarten Kosten werden durch den Aussteller / Partner vier Wochen vor der Veranstaltung gegen Rechnungslegung ohne Abzüge auf das Konto des Vertragspartner / Flächengeber überwiesen. Der Aussteller / Partner verpflichtet sich für den Fall des Nichterscheinens zur Zahlung der vollen vereinbarten Miete zzgl. der Auslagen, die für den Flächengeber entstanden sind.
§3
Der Aussteller / Partner stellt in diesem Zusammenhang hiermit den Vertragspartner / Flächengeber, seine Mitarbeiter und die mit der Organisation betrauten Dienstleister von sämtlichen Schadenansprüchen Dritter, die den auf Seite 1 angegebenen bzw. während der Veranstaltung eigen genutzten Mietbereich betreffen, frei.
§4
Der Aussteller / Partner hat innerhalb seiner angemieteten Fläche alleinverantwortlich dafür zu sorgen, dass der Auf- und Abbau seiner Veranstaltungsmodule, Technik, Zelte, Bühnen, Versorgungsleitungen (Strom, Wasser etc.) gemäß den zurzeit gültigen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes insbesondere des Baurechts und der Versammlungsstättenverordnung erfolgen. Die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes in der jeweils aktuell gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
§5
Der Vertragspartner / Flächengeber weist seinen Aussteller / Partner ausdrücklich daraufhin, den Einsatz nur von geschultem Personal / Mitarbeitern zu garantieren.
§6
Besondere Auflagen der Veranstaltungsfläche
Verboten sind:
- Das Einschlagen von Ankern in die Wiesen- und Wegflä-chen ohne vorherige schriftliche Zustimmung.
- Die Verwendung von Farben/Markierungen
- Das Befahren aller Wege außerhalb der Veranstaltungs-fläche mit Ausnahme der abgestimmten Zufahrtswege.
- Das Verbrennen von Müll bzw. Ablagern von Müll.
- Das Waschen von Fahrzeugen.
- Wildes Plakatieren.
- Der Verbleib von Fahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche während der Veranstaltungszeit.
Der Aussteller / Partner verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Müll und Abfall auf das geringst mögliche Maß reduziert werden.
Der Vertragspartner / Flächengeber ist berechtigt, eine Reinigung der Veranstaltungsfläche /Entsorgung von Müll auf Kosten des Ausstellers / Partners durchzuführen, sollte dieser seine ihm obliegenden Pflichten nicht nachkommen.
Die Aktivitäten während dem Auf- und Abbau, sowie während der Veranstaltungszeit sind so zu organisieren und Gerätschaften sind so aufzubauen und zu betreiben, dass unbeteiligte Besucher nicht gestört werden.
Sobald Werbemaßnahmen während der Veranstaltungszeit durchgeführt werden sollen, bedürfen sie der besonderen schriftlichen Genehmigung des Vertragspartner / Flächengebers. Die Kosten trägt der Aussteller / Partner. Wilde Plakatierung ist untersagt und wird auf Kosten des Ausstellers / Partners entfernt.
§7
Die Verwendung des Partner -Logos auf Werbemitteln oder im öffentlichen Bereich, erfordert eine Freigabe des Vertragspartners /Flächengebers. Zudem müssen alle Werbemittel im Vorfeld abgestimmt und durch den Vertragspartner / Flächengeber freigegeben werden.
§8
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Bezugnahme auf diese Vereinbarungen.
§9
Sollten einzelne Klauseln dieses Kooperationsvertrags ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Weitere Vertragsbestandteile:
Technik
Durch unseren Techniker werden bauseits nur die abgeforderten Stromanschlüsse an Ihre Platzierung gelegt/ bereitgestellt. Evtl. notwendige Verteiler sind selbst mitzubringen. Sollten Sie einen zusätzlichen Wasser- / Abwasseranschluss benötigen, muss dieser separat angemeldet werden.
Alle weiteren Nebenabsprachen mit unserem Techniker für die Versorgung innerhalb Ihrer Fläche liegen nicht im Haftungsbereich des Vertragspartner / Flächengebers.
Teilnahmehinweis
Mit dieser Bestätigung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der o.g. Veranstaltung mit den o.g. Zeiten. Aus diesem Grund bitten wir Sie um sofortige Benachrichtigung des Vertragspartner / Flächengeber, falls eine Teilnahme an der Vertragspartner / Flächengeber gefährdet etc. ist. Der Vertragspartner / Flächengeber hält sich etwaige Ausfall- oder Ersatzansprüche vor.
Sorgfalt
Der Vertragspartner / Flächengeber bittet hiermit seine Partner / Aussteller hinsichtlich der Durchführung Ihrer Maßnahmen, sowie bei Anreise, Abreise, Auf- und Abbauarbeiten mit der nötigen Sorgfaltspflicht Besucher und sämtliche Locationbestandteile (Bepflanzung, Baumbestand, Ausschilderung, Wiesen, Bepflasterung, Gebäude, Laternen etc.) zu schützen. Etwaige Personenschäden oder Sachschäden sind umgehend dem Vertragspartner / Flächengeber zu melden.
Abfall
Bitte vermeiden Sie unnötige Abfälle und entsorgen den anfallenden Veranstaltungsmüll in die hierfür bereitgestellten Container. Tragen Sie bitte auch selber dafür Sorge, dass Ihr eigener Veranstaltungsbereich vor, während und nach der Veranstaltung einen ordentlichen Eindruck für unsere Besucher hinterlässt.
Wirksamkeit des Vertrages
Dieser Vertrag wird vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung der jeweiligen zuständigen Behörden der jeweiligen Stadt abgeschlossen. Aus dem Nichtzustandekommen einer Veranstaltung erwirken für den Aussteller keinerlei Aufwendungsersatz- und auch keine Schadensersatzansprüche.
Für die jeweilige Genehmigung Dritter oder Behörden haftet der Vertragspartner / Flächengeber nicht.
Aufbauansprechpartner / Notfallnummern
Bei möglichen Notfällen / Rettungswageneinsatz oder Polizei, wählen Sie bitte je nach Priorität und Zweck in nachstehender Reihenfolge:
1. Produktionsleitung CAMP DAVID Sport Resort:
Nina Pritzsche (Telefonnummer erhalten Sie unmittelbar vor der Veranstaltung)
2. Sanitätsdienst vor Ort, Handynummer wird vor Ort bekanntgegeben
3. 110 für die Polizei
4. 112 für die Feuerwehr / zentraler Rettungsdienst
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Leipzig.