FACKELWANDERUNG • GLÜHWEINEMPFANG • BOGENSCHIESSEN • LAGERFEUER • LECKERER SCHMAUS
Ob mit den Kollegen, der Familie, dem Verein oder mit Freunden- unsere Erlebnis-Weihnachtsfeier bieten für jeden etwas. Es erwarten Sie eine Fackelwanderung, Glühweinempfang, Lagerfeuer und ein leckerer Schmaus in verschiedenen Varianten. Zudem können Sie sich der Herausforderung Bogenschießen stellen und mit den Kollegen Ihre Treffsicherheit austesten.
Inhalt: Fackelwanderung, Glühweinempfang, Lagerfeuer, Brühe Fondue mit verschiedenen Fleisch- und Gemüsevarianten, Baguette + Brot
Preis: 44,90€ p. P. Ab 10 Personen
zubuchbar: Bogenschießen 15€ p. P.
Inhalt: Fackelwanderung, Glühweinempfang, Lagerfeuer, Käse Fondue mit verschiedenen Gemüsevarianten, Baguette + Brot
Preis: 49,90€ p. P. Ab 10 Personen
zubuchbar: Bogenschießen 15€ p. P.
Inhalt: Fackelwanderung, Glühweinempfang, Lagerfeuer, Raclette mit verschiedenen Fleisch- und Gemüsevarianten, verschiedenen Käsesorten, Baguette + Brot
Preis: 54,90€ p. P. Ab 10 Personen
zubuchbar: Bogenschießen 15€ p. P.
Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer; unabhängig davon, ob sie einzelnen Mitarbeitern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um Kosten handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet.
"Für die Aufwendung stehen Ihnen 110,-€ steuerfrei zur Verfügung. - bei einer Überschreitung wir nur der Überschreitungsbetrag versteuert-" AZ
(siehe Beispielrechnung unten)
Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind insbesondere:
Wichtig: Zur Berechnung, ob sich die Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen des Freibetrags bewegen oder darüber hinausgehen, sind die zu berücksichtigenden Aufwendungen des Arbeitgebers zunächst zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Auf die Anzahl der eingeladenen Personen kommt es demgegenüber nicht an.
Lesen Sie dazu: FG-Urteil zu Betriebsveranstaltung: Zahl der Anmeldungen entscheidend für Steuerberechnung
In einem zweiten Schritt ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen.
Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Mitarbeitern zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden. |
Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, sodass auf jede Person ein geldwerter Vorteil von 100 Euro entfällt. Sodann ist der auf die Begleitperson entfallende geldwerte Vorteil dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. 50 Arbeitnehmer haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigt und daher nicht steuerpflichtig ist. Bei 25 Arbeitnehmern beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro; nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro ergibt sich für diese Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil von jeweils 90 Euro.